Jetzt THG-Prämie sichern
Egal ob privater oder gewerblicher Eigentümer von E-Fahrzeugen können auch Sie Zusatzerlöse aus den CO2-Einsparungen Ihres Fahrzeuges erhalten. Möglich ist dies im Rahmen der sogenannten Treibhausgasminderungsquote (kurz: THG-Quote). Die Mineralölkonzerne, die in Deutschland Diesel oder Benzin handeln und verkaufen, sind dazu verpflichtet, ihre CO2-Emissionen um einen festgelegten Prozentsatz (Quote) zu senken.
Nutzen Sie unseren Service und sichern Sie sich Ihre feste Prämie. Klicken Sie dafür auf den unten stehenden Link. Für die Beantragung Ihrer THG-Prämie bedarf es einer Kopie (Foto) Ihres Fahrzeugscheins und Ihrer Zustimmung. Nutzen Sie die folgende Klickstrecke, um Ihre Prämie zu erhalten.
Häufig gestellte Fragen zum THG-Quotenhandel
Die Treibhausgasminderungsquote (kurz THG-Quote) ist ein Klimaschutz-Instrument der Bundesregierung. Es verpflichtet Mineralölunternehmen, ihre CO₂-Emissionen zu senken. Seit dem 1. Januar 2022 können Sie als Besitzer von reinen Batterieautos und elektrischen Motorrädern sowie E-Rollern mit Zulassung an eingesparten CO2- Emissionen Geld verdienen, in dem sie ihre eingesparten Emissionen an diese Unternehmen verkaufen.
Grundsätzlich kann jeder mit einem rein elektrischen Fahrzeug von der THG-Quote profitieren, unabhängig davon, ob es sich um ein Privat-, Firmen- oder Leasingfahrzeug handelt.
Für die Antragstellung wird lediglich eine Kopie der Vor- und Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) benötigt.
Die Höhe der THG-Prämie variiert je nach Fahrzeugklasse und Marktlage. Die Auszahlung orientiert sich am aktuellen Handelspreis für eingesparte CO₂-Emissionen und kann daher von Jahr zu Jahr schwanken.
Ja. Dabei muss Teil 1 der Zulassungsbescheinigung (früher: Fahrzeugschein) jedes Jahr neu hochgeladen werden.
Die Registrierung muss spätestens bis zum 31. Oktober des aktuellen Quotenjahres abgeschlossen sein.
Ja, für jedes zugelassene E-Fahrzeug kann ein separater Antrag gestellt werden.
Je nach Bearbeitungsdauer des Umweltbundesamtes dauert die Auszahlung zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten.
Nein, die Registrierung und der Service rund um die THG-Quote sind kostenlos.
Nach der Registrierung in unserem THG-Quoten-Portal erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail an Ihre angegebene E-Mail-Adresse. Wurde Ihr Antrag erfolgreich bearbeitet und ein Zertifikat vom Umweltbundesamt erstellt, erhalten Sie erneut eine Bestätigung per E-Mail.
Bitte haben Sie ein wenig Geduld. Es kann einige Minuten dauern, bis Sie eine E- Mail von uns erhalten haben. Prüfen Sie bitte auch Ihren Spamordner. Sollten Sie nach längerer Zeit keine E-Mail von uns erhalten haben, melden Sie sich bitte bei unserem Kundenservice.
Nein, die THG-Quote kann nur für das aktuelle Jahr beantragt und ausgezahlt werden.
In diesem Fall sind Sie erst für das darauffolgende Jahr THG-Quoten berechtigt. Für das laufende Kalenderjahr ist lediglich eine Registrierung und Auszahlung möglich.
Den gesetzlichen Rahmen für die THG-Quote bildet das deutsche Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38). Als ausführende Stelle prüft das Umweltbundesamt die Anmeldungen zur THG-Quote und bescheinigt die eingesparten Emissionen Ihres E-Autos über die THG-Quotenbescheinigung.
Die Quote, um die Inverkehrbringer Ihre Emissionen senken müssen, beträgt für das Jahr 2023 bereits 8 Prozent und soll laut Angaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit schrittweise auf 25 Prozent im Jahr 2030 steigen. Für Strom aus öffentlichen Ladepunkten, privaten E-Autos und Fahrzeugflotten werden die Mengen der THG-Quote mit dem Faktor 3 angerechnet.
Weitere Informationen
Alle Fragen zum Thema Datenschutz finden Sie auf unserer Seite www.twl.de/rechtliches/datenschutz. Für weitere und ausführliche Informationen können Sie gerne das Dokument zur Verarbeitung personenbezogener Daten herunterladen. Ihre Fragen nehmen wir gerne an.
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