Jetzt THG-Prämie sichern

Egal ob privater oder gewerblicher Eigentümer von E-Fahrzeugen können auch Sie Zusatzerlöse aus den CO2-Einsparungen Ihres Fahrzeuges erhalten. Möglich ist dies im Rahmen der sogenannten Treibhausgasminderungsquote (kurz: THG-Quote). Die Mineralölkonzerne, die in Deutschland Diesel oder Benzin handeln und verkaufen, sind dazu verpflichtet, ihre CO2-Emissionen um einen festgelegten Prozentsatz (Quote) zu senken. 

Nutzen Sie unseren Service und sichern Sie sich Ihre feste Prämie. Klicken Sie dafür auf den unten stehenden Link. Für die Beantragung Ihrer THG-Prämie bedarf es einer Kopie (Foto) Ihres Fahrzeugscheins und Ihrer Zustimmung. Nutzen Sie die folgende Klickstrecke, um Ihre Prämie zu erhalten.

 

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Häufig gestellte Fragen zum THG-Quotenhandel

Wie viel MWh sind die einzelnen Fahrzeugklassen wert?

Für 2023 wurden durch das BMUV für reine Elektrofahrzeuge je nach Fahrzeugklasse folgende Schätzwerte festgelegt: M1 (E-Autos): 2 MWh, M3 (E-Busse): 72 MWh, N1 (E-Nutzfahrzeuge): 3 MWh. N2 (LKW < 12t): 20,6 MWh, N3 (LKW > 12t): 33,4 MWh. Aktuell erzielt 1 MWh gleich 0,3517776 Tonnen THG Quote.

Sind Zweiräder quotenberechtigt?

Die Zukunft für die Berechtigung von Zweirädern ist ungewiss. Aktuell sind Zweiräder nur dann quotenberechtigt, wenn eine Zulassungsbescheinigung vorliegt. Diese wird normalerweise erst ab der Fahrzeugklasse L3e ausgestellt. Beispielsweise kann damit für 50ccm Zweiräder keine Quote geltend gemacht werden. Die nach aktueller Auffassung berechtigten Klassen sind L3e, L4e, L5e, L7e (alle zulassungspflichtig). Die übrigen Klassen (L1e, L2e, L6e) beziehen sich ausschließlich auf zulassungsfreie Fahrzeuge.

Sind Leasing-Fahrzeuge quotenberechtigt?

Ja, mit der Voraussetzung, dass der Antragsteller als Fahrzeughalter in Teil 1 der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist.

Für welche Ladepunkte kann die THG-Prämie beantragt werden?

Die Quote kann für öffentliche Ladepunkte beantragt werden. Der Stromabsatz an öffentlichen Ladepunkten kann quartalsweise unter dem Reiter „Ladesäulen“ im Portal gemeldet werden.

Muss die THG-Prämie jedes Jahr neu beantragt werden?

Ja, Teil 1 der Zulassungsbescheinigung (früher: Fahrzeugschein) muss jedes Jahr neu hochgeladen werden.

Bis wann muss die Registrierung erfolgen?

Die Registrierung muss spätestens bis zum 31. Oktober des aktuellen Quotenjahres abgeschlossen sein.

Wie viel Zeit nimmt die aktuelle Bearbeitung der Anträge durch das Umweltbundesamt in Anspruch?

Die Stellungsnahme des Umweltbundesamtes lautet dazu: "Aufgrund der Vielzahl an Eingängen nimmt die Bearbeitung der Anträge auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß § 8 Absatz 2 Satz 1 der 38. BImSchV nach wie vor einige Zeit in Anspruch. Grundsätzlich ist aktuell mit einer Bearbeitungszeit von etwa 10 – 12 Wochen zu rechnen."

Wie kann ich die B2C-Prämienhöhe anpassen?

Die Anpassung der Prämienhöhe kann eigenständig im Partner Portal vorgenommen werden. Dazu kann im Bereich "Frontend Konfiguration" der Einführungstext angepasst werden (dafür oben rechts auf "Bearbeiten" klicken) und im Bereich "Einstellungen" die B2C-Prämienhöhe abgeändert werden. Ersteres wird den Usern angezeigt, zweiteres setzt den Parameter für die Berechnungen im Backend des Portals.

Warum muss ein aktueller Mandantenvertrag hochgeladen werden? (gilt für B2B-Kunden)

Die THG Quote kann beliebig oft an Dritte übertragen werden. Deshalb muss vor dem Umweltbundesamt die lückenlose Quotenübertragung nachgewiesen werden, dies geschieht durch aktuelle Mandantenverträge.

Was ist eine QA-Charge (settlement batch)?

Alle 2 Wochen werden die kumulierten Quota-Anträge beim Umweltbundesamt eingereicht. Dafür werden sogenannte Chargen (batches) erstellt, die die Anträge pro Partner bündeln. Nach circa 12 Wochen meldet das Umweltbundesamt die zertifizierten/abgelehnten Anträge zurück, worauf pro Charge eine SEPA.xml-Datei mit den zertifizierten Anträgen (Status: Vom UBA zertifiziert) generiert werden kann.

Wie kann ich eine SEPA.xml-Datei aus dem Partner-Portal herunterladen?

Im Bereich „Buchhaltung“ kann für B2C Endkunden, die eine reine Geldauszahlung erhalten sollen, eine SEPA.xml-Datei heruntergeladen werden. Diese wurde auf Basis der zertifizierten QA-Charge erstellt. Sobald eine neue Charge den Status „Vom UBA zertifiziert“ aufweist, kann der*die jeweilige Ansprechpartner*in kontaktiert werden und die Erstellung der Datei wird manuell angestoßen.

Welche Voraussetzungen müssen Quotenanträge erfüllen, um eingereicht zu werden?

Dafür muss die Registrierung vollständig (Ja) sein, keine manuelle Prüfung (nein) notwendig sein und der Status auf (Registriert, in Übermittlung). Nach diesen Parametern kann gefiltert werden.

Was sind Gründe für manuelle Prüfungen/Ablehnungen?

Unser OCR-Algorithmus fordert eine manuelle Überprüfung (Manuelle Prüfung = Ja) einzelner Quotenanträge, wenn der Verdacht besteht, dass kein reines Elektroauto vorliegt, eine partnerübergreifende Doppelanmeldung vorgenommen wurde, ein anderes Dokument als die Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 hochgeladen wurde oder das Foto unleserlich/abgeschnitten ist. Auch, wenn die OCR-Genauigkeit unter einen bestimmten Referenzwert fällt, wird eine manuelle Prüfung notwendig. Die Überprüfung erfolgt innerhalb weniger Werktage und immer spätestens bis zur nächsten (zweiwöchentlichen) Einreichung. Bei manueller Ablehnung erhält der User eine automatisierte E-Mail mit Ablehnungsgrund.

Was sind Gründe für Ablehnungen vonseiten des Umweltbundesamtes?

Da das Portal alle anderen Fälle (partnerübergreifende Doppelanmeldungen, nicht-vollelektrische Fahrzeuge und unleserliche Bilder) vorab aussortiert, kann das Umweltbundesamt in der Regel nur aufgrund von anbieterübergreifender Doppelanmeldung ablehnen. Der Status ändert sich dann zu "Vom UBA abgelehnt".

Weitere Informationen

Datenschutz und personenbezogene Daten

Alle Fragen zum Thema Datenschutz finden Sie auf unserer Seite www.twl.de/rechtliches/datenschutz. Für weitere und ausführliche Informationen können Sie gerne das Dokument zur Verarbeitung personenbezogener Daten herunterladen. Ihre Fragen nehmen wir gerne an.

Zum Thema THG-Quotenhandel finden Sie hier die AGB und die Datenschutzbestimmungen.

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