Jetzt THG-Prämie sichern
Egal ob privater oder gewerblicher Eigentümer von E-Fahrzeugen können auch Sie Zusatzerlöse aus den CO2-Einsparungen Ihres Fahrzeuges erhalten. Möglich ist dies im Rahmen der sogenannten Treibhausgasminderungsquote (kurz: THG-Quote). Die Mineralölkonzerne, die in Deutschland Diesel oder Benzin handeln und verkaufen, sind dazu verpflichtet, ihre CO2-Emissionen um einen festgelegten Prozentsatz (Quote) zu senken.
Nutzen Sie unseren Service und sichern Sie sich Ihre feste Prämie. Klicken Sie dafür auf den unten stehenden Link. Für die Beantragung Ihrer THG-Prämie bedarf es einer Kopie (Foto) Ihres Fahrzeugscheins und Ihrer Zustimmung. Nutzen Sie die folgende Klickstrecke, um Ihre Prämie zu erhalten.
Häufig gestellte Fragen zum THG-Quotenhandel
Was ist die THG-Quote?
Die Treibhausgasminderungsquote (kurz THG-Quote) ist ein Klimaschutz-Instrument der Bundesregierung. Es verpflichtet Mineralölunternehmen, ihre CO₂-Emissionen zu senken. Seit dem 1. Januar 2022 können Sie als Besitzer von reinen Batterieautos und elektrischen Motorrädern sowie E-Rollern mit Zulassung an eingesparten CO2- Emissionen Geld verdienen, in dem sie ihre eingesparten Emissionen an diese Unternehmen verkaufen.
Wer kann die THG-Prämie beantragen?
Grundsätzlich kann jeder mit einem rein elektrischen Fahrzeug von der THG-Quote profitieren, unabhängig davon, ob es sich um ein Privat-, Firmen- oder Leasingfahrzeug handelt.
Welche Unterlagen brauche ich für die Antragstellung?
Für die Antragstellung wird lediglich eine Kopie der Vor- und Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) benötigt.
Wie viel Geld bekomme ich für meine THG-Quote?
Die Höhe der THG-Prämie variiert je nach Fahrzeugklasse und Marktlage. Die Auszahlung orientiert sich am aktuellen Handelspreis für eingesparte CO₂-Emissionen und kann daher von Jahr zu Jahr schwanken.
Muss die THG-Prämie jedes Jahr neu beantragt werden?
Ja. Dabei muss Teil 1 der Zulassungsbescheinigung (früher: Fahrzeugschein) jedes Jahr neu hochgeladen werden.
Bis wann muss die Registrierung erfolgen?
Die Registrierung muss spätestens bis zum 31. Oktober des aktuellen Quotenjahres abgeschlossen sein.
Kann ich mehrere Fahrzeuge anmelden?
Ja, für jedes zugelassene E-Fahrzeug kann ein separater Antrag gestellt werden.
Wie lange dauert die Auszahlung?
Je nach Bearbeitungsdauer des Umweltbundesamtes dauert die Auszahlung zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten.
Entstehen Kosten für mich bei der Registrierung?
Nein, die Registrierung und der Service rund um die THG-Quote sind kostenlos.
Wie erfahre ich, dass die Registrierung erfolgreich war?
Nach der Registrierung in unserem THG-Quoten-Portal erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail an Ihre angegebene E-Mail-Adresse. Wurde Ihr Antrag erfolgreich bearbeitet und ein Zertifikat vom Umweltbundesamt erstellt, erhalten Sie erneut eine Bestätigung per E-Mail.
Warum erhalte ich keine Bestätigungsmail?
Bitte haben Sie ein wenig Geduld. Es kann einige Minuten dauern, bis Sie eine E- Mail von uns erhalten haben. Prüfen Sie bitte auch Ihren Spamordner. Sollten Sie nach längerer Zeit keine E-Mail von uns erhalten haben, melden Sie sich bitte bei unserem Kundenservice.
Kann ich die THG-Quote auch für das vorherige Jahr bekommen?
Nein, die THG-Quote kann nur für das aktuelle Jahr beantragt und ausgezahlt werden.
Was passiert, wenn der Vorbesitzer die THG-Quote bereits beantragt hat?
In diesem Fall sind Sie erst für das darauffolgende Jahr THG-Quoten berechtigt. Für das laufende Kalenderjahr ist lediglich eine Registrierung und Auszahlung möglich.
Auf welchen gesetzlichen Grundlagen basiert die THQ-Quote?
Den gesetzlichen Rahmen für die THG-Quote bildet das deutsche Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38). Als ausführende Stelle prüft das Umweltbundesamt die Anmeldungen zur THG-Quote und bescheinigt die eingesparten Emissionen Ihres E-Autos über die THG-Quotenbescheinigung.
Wie hoch ist die Treibhausgasminderungsquote?
Die Quote, um die Inverkehrbringer Ihre Emissionen senken müssen, beträgt für das Jahr 2023 bereits 8 Prozent und soll laut Angaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit schrittweise auf 25 Prozent im Jahr 2030 steigen. Für Strom aus öffentlichen Ladepunkten, privaten E-Autos und Fahrzeugflotten werden die Mengen der THG-Quote mit dem Faktor 3 angerechnet.
Weitere Informationen
Datenschutz und personenbezogene Daten
Alle Fragen zum Thema Datenschutz finden Sie auf unserer Seite www.twl.de/rechtliches/datenschutz. Für weitere und ausführliche Informationen können Sie gerne das Dokument zur Verarbeitung personenbezogener Daten herunterladen. Ihre Fragen nehmen wir gerne an.
Zum Thema THG-Quotenhandel finden Sie hier die AGB und die Datenschutzbestimmungen.
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