(Preise gültig ab 01.01.2010)
Der allgemeine Einheitstarif gilt gemäß § 1 (AVBWasserV) für Anschlussnehmer, die ihren Wasserbedarf ausschließlich aus dem Versorgungsnetz von TWL decken.
Die Abrechnung des Wassers erfolgt nach den Angaben des Wasserzählers.
Der Wasserpreis setzt sich aus dem Preis für die abgenommene Wassermenge und einem Grundpreis für die Bereitstellung des Wasserzählers zusammen.
Der Mengenpreis beträgt nach dem gemessenen Verbrauch
| 1,84 Euro pro m³ |
Im Grundpreis sind enthalten: die Kosten für Bereitstellung, Ablesung, Instandhaltung, Wartung der Messgeräte sowie die turnusmäßige Auswechslung und Eichung nach dem Eichgesetz. Er ist abhängig von der Nenngröße bzw. Nennweite der von TWL vorgehaltenen Messeinrichtung und beträgt für:
| Nenngrößen | |
|---|---|
| Bis 5 m³ pro Stunde | 55,11 Euro pro Jahr |
| Bis 10 m³ pro Stunde | 68,75 Euro pro Jahr |
| Bis 20 m³ pro Stunde | 91,71 Euro pro Jahr |
Die Mehrwertsteuer wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe in Rechnung gestellt, derzeit 7 % und ist in o. g. Preisen enthalten.
Kundenservice,
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TWL Trinkwasser für
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