Hier finden Sie die Preisinformationen zum Tarif:
Tarifdetails
Preise gültig ab 01.02.2022 bis 31.03.2022 | Verbrauchspreis | Grundpreis | ||
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| Netto | Brutto | Netto | Brutto |
bis 3.174 kWh | 15,51 Cent/kWh | 18,64 Cent/kWh | 60,00 €/Jahr | 71,40 €/Jahr |
ab 3.175 kWh | 13,26 Cent/kWh | 15,78 Cent/kWh | 120,00 €/Jahr | 142,80 €/Jahr |
Preise gültig ab 01.04.2022 bis 31.07.2022 | Verbrauchspreis | Grundpreis | ||
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| Netto | Brutto | Netto | Brutto |
bis 3.174 kWh | 18,10 Cent/kWh | 21,54 Cent/kWh | 60,00 €/Jahr | 71,40 €/Jahr |
ab 3.175 kWh | 15,85 Cent/kWh | 18,86 Cent/kWh | 120,00 €/Jahr | 142,80 €/Jahr |
Preise gültig ab 01.08.2022 | Verbrauchspreis | Grundpreis | ||
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| Netto | Brutto | Netto | Brutto |
bis 4.231 kWh | 23,35 Cent/kWh | 27,79 Cent/kWh | 80,00 €/Jahr | 95,20 €/Jahr |
ab 4.232 kWh | 21,10 Cent/kWh | 25,11 Cent/kWh | 160,00 €/Jahr | 190,40 €/Jahr |
Der Verbrauchspreis (netto) ist verbrauchsabhängig und enthält Kosten für Energie und Vertrieb (18,620 Cent/kWh) sowie folgende Preisbestandteile (Stand: 01.01.2022):
Ab 01.01.2022 | |
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Energiesteuer | 0,550 Cent/kWh |
Konzessionsabgabe | 0,030 Cent/kWh |
CO2-Preis | 0,546 Cent/kWh |
CO2-Preis 2021 - 2025 nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz:
2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | |
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CO2-Preis | 0,455 Cent/kWh | 0,546 Cent/kWh | 0,637 Cent/kWh | 0,819 Cent/kWh | 1,001 Cent/kWh |
Der Grundpreis (netto) ist verbrauchsabhängig und enthält folgende Kosten des örtlichen Netzbetreibers (Stand: 01.01.2022/ www.twl-netze.de):
Ab 01.01.2022 | |
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Messung | 6,00 €/Jahr |
Messstellenbetrieb | 16,00 €/Jahr |
Bruttopreise: Nettopreise zzgl. Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Ab dem 01.01.2021 gilt der Umsatzsteuersatz von 19%.
Preisblatt "Allgemeine Preise der Grund- und Ersatzversorgung" (gültig ab 01.02.2022 bis 31.03.2022)
Preisblatt "Allgemeine Preise der Grund- und Ersatzversorgung" (gültig ab 01.04.2022 bis 31.07.2022)
Preisblatt "Allgemeine Erdgaspreise der Ersatzversorgung" (gültig ab 01.08.2022)
Häufig gestellte Fragen zum Produkt
Wann kann ich die Grund- und Ersatzversorgung kündigen?
Das Hauptmerkmal an der Grund- und Ersatzversorgung ist, dass Sie jederzeit kündigen können. Spätestens 14 Tage nach Ihrer Kündigung können Sie in einem anderen Produkt mit Erdgas versorgt werden.
Wie lange bin ich an die Grund- und Ersatzversorgung gebunden?
Der Vertrag läuft automatisch weiter. Wenn Sie also nichts unternehmen, bleiben Sie in dem Flexiblen.
Bin ich automatisch in der Grund- und Ersatzversorgung gelandet?
Da Sie in Deutschland in jedem Fall mit Erdgas versorgt werden müssen, gibt es die Grund- und Ersatzversorgung bei jedem Grundversorger. Damit sichern wir als Ihr Grundversorger in Ludwigshafen Ihre Erdgasversorgung.
Wie ist der Abrechnungszeitraum der Grund- und Ersatzversorgung?
Sofern nicht anders gewünscht, erhalten Sie in der Grund- und Ersatzversorgung eine Abrechnung über den Zeitraum von einem Jahr.
Weitere Informationen
Laufzeit und Kündigungsfrist
Grundversorgung (gem. §§36, 38 EnWG): Ihr Grundversorgungsvertrag der Flexible läuft auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von 2 Wochen in Textform gekündigt werden.
Ersatzversorgung (gem. §§36, 38 EnWG): Ihr Ersatzversorgungsvertrag der Flexible läuft 3 Monate und kann ohne Einhaltung einer Frist in Textform gekündigt werden.
Preisanpassung
TWL ist verpflichtet, den Grundpreis und den Arbeitspreis durch einseitige Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB anzupassen (Erhöhungen oder Senkungen). Preisanpassungen werden nur wirksam, wenn TWL dem Kunden die Änderungen spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde von TWL in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
Abrechnung & Zahlungsarten
Eine Abrechnung Ihrer Energiekosten findet, sofern nicht anders gewünscht, jährlich statt. Zur Zahlung können Sie zwischen Lastschriftverfahren, Dauerauftrag, Überweisung oder Bareinzahlung wählen.
Lieferantenwechsel
Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich.
Rechte als Letztverbraucher
Als Energieversorgungsunternehmen sind wir dazu verpflichtet, mögliche Beanstandungen unserer Kunden innerhalb von vier Wochen zu beantworten.
Zudem sind Sie als Verbraucher berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e. V. (Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon: 030/2757240–0, Telefax: 030/2757240–69, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de, Homepage: www.schlichtungsstelle-energie.de) zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen.
Zusätzlich können Sie sich allgemeine Informationen zu Ihren Verbraucherrechten bei dem Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 030/22480-500 oder 01805/101000, Telefax: 030/22480-323, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de) einholen.
Bedingungen
Es gelten die Bedingungen der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) und die ergänzenden Bedingungen von TWL zur GasGVV in der jeweils gültigen Fassung.
Datenschutz und personenbezogene Daten
Alle Fragen zum Thema Datenschutz finden Sie auf unserer Seite www.twl.de/rechtliches/datenschutz. Für weitere und ausführliche Informationen können Sie gerne das Dokument zur Verarbeitung personenbezogener Daten herunterladen. Ihre Fragen nehmen wir gerne an.
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Ihr persönlicher Ansprechpartner

- Kundenzentrum
- 0800-11 22 700
- kundenservice(at)twl(dot)de