Neuregelung bei Aus- und Einzügen
24h-Lieferantenwechsel
Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Vorgaben für Energieversorger. Dadurch soll die Energieversorgung verbraucherfreundlicher gestaltet werden. Die Neuregelung betrifft vor allem die An- und Abmeldung Ihrer Stromverträge bei einem Ein- oder Auszug.
Meldung des Umzugs an TWL
Spätestens 14 Tage vor Umzug!
Umzug
Zählerstände im Übergabeprotokoll dokumentieren und an TWL übermitteln.
Mitteilung der Zählerstände
Bis zu 14 Tage nach Umzug!
Was bedeutet das für Sie als Kunden?
- Rückwirkende An-, Ab- oder Ummeldungen sind bei Stromlieferverträgen nicht mehr möglich. Um zusätzliche Kosten zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sollten Sie uns den Termin des Einzugs bzw. der Wohnungsübergabe mindestens 14 Werktage im Voraus mitteilen.
- Die Kündigungsfristen und Laufzeiten Ihrer aktuellen Verträge gelten auch weiterhin.
- Für eine eindeutige Zuordnung der Verbrauchsstelle benötigen wir ab sofort beim Ein- oder Auszug die MaLo-ID (Marktlokations-Identifikationsnummer), welche z.B. auf der Jahresverbrauchsrechnung zu finden ist.
Was bedeutet das für Sie als Vermieter?
- Bitte informieren Sie Ihre Mieter über diese Änderungen. So vermeiden Sie, dass Sie die Versorgungslücken und die damit verbundenen Kosten zahlen oder im Innenverhältnis klären müssen.
Häufig gestellte Fragen
Was passiert, wenn ich meinen Ein-/Auszug nicht rechtzeitig anmelde?
Wenn Sie Ihren Einzug nicht rechtzeitig anmelden, beliefern wir Sie zunächst zu den Preisen der Grundversorgung. Da die Grundversorgung teurer ist als unsere Sonderverträge, sollten Sie Ihren Einzug rechtzeitig melden, um Geld zu sparen.
Wenn Sie Ihren Auszug nicht rechtzeitig anmelden, bleiben Sie weiterhin zahlungspflichtig und bekommen gegebenenfalls die Stromkosten der Nachmieter in Rechnung gestellt.
Was bedeutet der 24h-Lieferantenwechsel?
Mit Inkrafttreten der gesetzlichen Änderungen wird gewährleistet, dass die technischen Voraussetzungen für einen Stromanbieterwechsel werktäglich innerhalb von 24 Stunden geschaffen sind. Somit werden beim Lieferantenwechsel alle Hintergrundprozesse und die Kommunikation der am Wechselprozess beteiligten Akteure (Stromlieferanten, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber) beschleunigt. Was bisher mehrere Tage in Anspruch genommen hat, dauert zukünftig nur noch 24 Stunden.
Kann ich binnen 24 Stunden meinen Stromvertrag wechseln?
Die Kündigungsfristen und Laufzeiten Ihrer aktuellen Stromverträge bleiben von den neuen Regelungen unberührt. Somit ist ein Wechsel zu einem neuen Anbieter nicht innerhalb von 24 Stunden möglich.
Welche Verträge sind vom 24h-Lieferantenwechsel betroffen?
Aktuell betrifft der 24h-Lieferantenwechsel nur Stromverträge. Alle weiteren Gas-, Wasser-, oder Fernwärmeverträge sind von den Neuerungen nicht betroffen.
Was ist die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID)?
Die Marktlokations-ID ist eine elfstellige Kennnummer, die jedem Ort, an dem Energie erzeugt und/oder verbraucht wird, zugeordnet ist. Sie erlaubt eine eindeutige Zuordnung dieser sogenannten Marktlokationen und erleichtert dadurch die Verwaltung Ihrer Daten. Die MaLo-ID finden Sie auf Ihrer Stromrechnung.
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