Häufig gestellte Fragen

Die TWL AG ist in Ludwigshafen zu Hause. Genau wie Sie. Wir beraten Sie gerne persönlich in allen Fragen rund um Ihre Energie- und Wasserversorgung in unserem Kundenzentrum. Vielleicht können wir aber manche Ihrer Fragen bereits hier beantworten.

 

Wofür bezahle ich eigentlich einen Grundpreis?

Der Grundpreis dient zur Abdeckung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser bzw. Energie, sowie für die Bereitstellung, Ablesung, Instandhaltung und Wartung der Messgeräte. Er beinhaltet außerdem die turnusmäßige Auswechslung und Eichung des Zählers.

Die Höhe des Trinkwassergrundpreises ist abhängig von der Nenngröße des eingebauten Trinkwasserzählers.

Was ist der Verbrauchspreis?

Der Verbrauchspreis ist der Preis pro verbrauchte Einheit (Trinkwasser = m³, Strom und Erdgas = kWh) und wird mit Ihrem Verbrauch multipliziert.

Der Strom-Verbrauchspreis beinhaltet den Energiepreis, die Kosten für die Netznutzung, die Konzessionsabgabe, die Stromsteuer sowie weitere staatlich vorgegebene Abgaben wie EEG und KWKG.

Der Erdgas-Verbrauchspreis beinhaltet den Energiepreis, die Kosten für die Netznutzung, die Konzessionsabgabe sowie die Erdgassteuer.

Wie erfolgt die Preisanpassung in der Grundversorgung?

Änderungen der Allgemeinen Preise und der ergänzenden Bedingungen werden jeweils zum Monatsbeginn und erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. TWL ist verpflichtet, zu den beabsichtigten Änderungen zeitgleich mit der öffentlichen Bekanntgabe eine briefliche Mitteilung an den Kunden zu versenden und die Änderungen auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Im Fall einer Änderung der Allgemeinen Preise oder ergänzenden Bedingungen hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu kündigen.

Wie unterscheidet sich die Preisanpassung in der Ersatzversorgung?

Der Grundversorger ist unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, die Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung jeweils zum ersten und zum 15. Tag eines Kalendermonats neu zu ermitteln und ohne Einhaltung einer Frist anzupassen. Die Änderung wird nach Veröffentlichung auf der Internetseite des Grundversorgers wirksam. Der Grundversorger ist verpflichtet, auf seiner Internetseite die Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung der mindestens letzten sechs Monate vorzuhalten.

Wie werden die Preise von Sondervertragskunden angepasst?

TWL ist verpflichtet, den Grundpreis und den Arbeitspreis durch einseitige Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB anzupassen (Erhöhungen oder Senkungen). Preisanpassungen werden nur wirksam, wenn TWL dem Kunden die Änderungen spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde von TWL in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

Was passiert beim Nutzen des Sonderkündigungsrecht?

Wenn Sie mit der Anpassung der Preise nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, Ihren Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum 1. Januar 2024* zu kündigen. In diesem Fall informieren Sie uns bitte in Textform bis zum 31. Dezember 2023*. Dann endet Ihr Vertrag am 1. Januar 2024*. Bitte beachten Sie, dass zu diesem Zeitpunkt zeitgleich ein Vertrag mit Ihrem neuen Lieferanten bestehen sollte. Wenn Sie bis dahin kein neues Vertragsverhältnis mit einem anderen Lieferanten aufnehmen, dann werden Sie nach derzeitigem Stand ab dem 1. Januar 2024* im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Grundversorgung von TWL weiterbeliefert. Die Konditionen finden Sie auf unserer Homepage unter www.twl.de.

*dient als Beispiel zur besseren Veranschaulichung

Wie genau funktioniert das CO2-Kostenaufteilungsgesetz?

Ziel ist es, die CO2-Kosten so gerecht wie möglich zwischen Vermieter und Mieter zu verteilen. Wie viel vom Vermieter übernommen werden muss, richtet sich nach der Effizienz des Gebäudes. Es gilt: Je effizienter ein Gebäude ist, desto weniger muss vom Vermieter übernommen werden.

Die Effizienz eines Gebäudes wird anhand der CO2-Emissionen ermittelt. Dabei werden die Gesamtemissionen eines Gebäudes durch die Gesamtfläche geteilt und erhält so die Gesamtemissionen des Gebäudes pro m2 (kg CO2/m2/a). Folgende Tabelle zeigt die Aufteilung der CO2-Kosten auf Mieter und Vermieter je nach Gebäudeeffizienz:

Kohlendioxidausstoß des vermieteten Gebäudes oder

der Wohnung pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr

Anteil Mieter Anteil Vermieter
< 12 kg CO2/m2/a 100 % 0 %
12 bis < 17 kg CO2/m2/a 90 % 10 %

17 bis < 22 kg CO2/m2/a

80 % 20 %
22 bis < 27 kg CO2/m2/a 70 % 30 %
27 bis < 32 kg CO2/m2/a 60 % 40 %
32 bis < 37 kg CO2/m2/a 50 % 50 %
37 bis < 42 kg CO2/m2/a 40 % 60 %
42 bis < 47 kg CO2/m2/a 30 % 70 %
47 bis < 52 kg CO2/m2/a 20 % 80 %
> = 52 kg CO2/m2/a 5 % 95 %

 

Welchen Zweck erfüllt das neue CO2-Kostenaufteilungsgesetz?

Im rechtlichen Normalfall darf der Vermieter die Heizkosten vollständig auf seine Mieter umlegen. Das ergibt sich aus der jeweiligen mietvertraglichen Vereinbarung über die Betriebs- und Heizkosten des Gebäudes. Durch das neue CO2-Kostenaufteilungsgesetz soll sowohl für den Gebäudeeigentümer ein wirtschaftlicher Anreiz für Investitionen zur Verbesserung der energetischen Qualität des Gebäudes geschaffen werden als auch dem Mieter ein Anreiz energieeffizienter zu heizen.

Für welche Heizform gilt das CO2-Kostenaufteilungsgesetz?

Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz und die damit verbundene Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter gilt nur für brennstoffbetriebene Heizungen und Fernwärmeanschlüsse, bei denen fossile Brennstoffe zur Wärmeerzeugung eingesetzt werden – wie bspw. Gas-, Öl-, Kohle- und Fernwärmeheizungen. Strombetriebene Heizungen sind nicht vom CO2-Kostenaufteilungsgesetz betroffen.

Wie hoch sind die CO2-Kosten für meine Wohneinheit?

Ab Januar 2023 werden die CO2-Kosten auf Ihrer Erdgas- oder Fernwärmerechnung ausgewiesen. Nachfolgend sehen Sie die Berechnung der CO2-Kosten anhand eines Beispiels:

  • Erdgasverbrauch:12.000 kWh/a
  • Emissionsfaktor für Erdgas gem. (EBeV 2030): 0,20088 kg CO2/kWh Erdgas
  • Aktueller CO2-Preis für Erdgas gem. BEHG: 30 Euro/t CO2

Die CO2 Kosten für den Kunden werden nach folgender Formel berechnet:

CO2-Kosten (Euro/kg) = Erdgasverbrauch * Emissionsfaktor * CO2 Preis 

= (12.000 kWh * 0,20088 kg/CO2/kWh * 30 Euro/t CO2) / 1.000 = 72,32 Euro netto bzw. 77,38 Euro brutto

Was genau ist der CO2-Preis?

Der CO2-Preis ist ein Preis, der für die Emission, also die Freisetzung von Kohlendioxid bezahlt werden muss. Er bezieht sich auf die Menge an CO2, die bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe (z. B. Erdöl oder Kohle) entsteht und freigesetzt wird. Der CO2-Preis wird in den nächsten Jahren sukzessiv ansteigen. So möchte die Bundesregierung der im Bundeskabinett 2019 beschlossenen Reduzierung der Treibhausgase in die Atmosphäre bis 2030 nachkommen.

Wie erfolgt die anteilige Verrechnung, wenn mein Vermieter die Energie bezieht?

Die Verrechnung der CO2-Kosten erfolgt direkt zwischen Vermieter und Mieter. Bei Fragen dazu wenden Sie sich daher bitte direkt an Ihren Vermieter.

Warum unterscheiden sich die CO2-Kosten, die mit der Erdgasrechnung zu zahlen sind, mit den CO2-Kosten gem. CO2KostAufG?

Die CO2-Kosten, die mit der Erdgasrechnung zu zahlen sind, ergeben sich aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Danach verursacht eine kWh Erdgas brennwertbezogen 0,18139 kg/CO2. Somit ergibt sich ein CO2 Preis pro Kilowattstunde von 0,5442 Cent netto für 2023.

Die CO2-Kosten nach dem CO2KostAufG richten sich nach der Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 (EBeV 2030). Danach verursacht eine kWh Erdgas heizwertwertbezogen 0,20088 kg/CO2. Somit ergibt sich ein CO2 Preis pro Kilowattstunde von 0,6026 Cent netto für 2023.

Erdgas kann verbrennungstechnisch mit zwei Werten bewertet werden: dem Heizwert (z. B. Niedertemperaturheizung) und dem Brennwert (z. B. Brennwertheizung). Die Brennwertheizung ist die effizientere Heizung, da hier weniger Erdgas (m³) für die Erzeugung einer Kilowattstunde benötigt wird. Daher ist der brennwertbezogene Emissionswert niedriger als der heizwertbezogene.

Wie werden sich die CO2-Kosten in den nächsten Jahren verändern?

Für die Berechnung der CO2-Kosten (Erdgas) sind die Beträge bis 2026 im BEHG genannt. Ab 2026 müssen die CO2 Zertifikate am Markt zu Handelspreisen gekauft werden. Es ist davon auszugehen, dass die Zertifikatspreise in Zukunft steigen werden.

Jahr Euro pro Tonne CO2 (gem. BEHG)
2023 30
2024 45
2025 55
2026 Preis wird vom freien Handel bestimmt

 

Wie erfolgt die Ermittlung der CO2-Kosten für Fernwärme?

Für die Wärme werden die CO2-Kosten anhand der jeweiligen Wärmeerzeugung ermittelt.

Aufgrund von gesetzlichen Anforderungen (EBeV 2030) und des Zertifikatehandels (TEHG) stehen je nach Wärmeerzeugung die Daten zur Berechnung der CO2-Kosten erst im drauffolgenden Jahr zur Verfügung.

Woher weiß ich, wie effizient das Gebäude ist, in dem ich wohne?

Ihr Vermieter ist ab 1. Januar 2023 dazu verpflichtet, Ihnen die Gebäudeeffizienz in Ihrer Heizkostenabrechnung auszuweisen. Sollte Ihre Heizkostenabrechnung hierzu nichts enthalten, gehen Sie bitte direkt auf Ihren Vermieter zu.

Wie findet die Aufteilung bei Gewerbeimmobilien statt?

Bei Gewerbeimmobilien findet die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter zu gleichen Teilen statt.

Ich zahle die CO2-Kosten direkt an meinen Energieversorger. Wie erhalte ich den Anteil des Vermieters?

Insbesondere bei Gas haben Mieter in der Regel direkt einen Vertrag mit dem Energieversorger und zahlen die vollen CO2-Kosten. In diesem Fall sollten Sie den Anteil an den CO2-Kosten, den der Vermieter zahlen muss, direkt bei Ihrem Vermieter einfordern. Gehen Sie hierzu, sobald Ihnen Ihre Abrechnung vom Energieversorger vorliegt, direkt auf Ihren Vermieter zu.

Die CO2-Kosten sind in meinen Nebenkosten enthalten. Woher weiß ich, wie viel der Vermieter übernommen hat?

Sind die Kosten für Ihre Wärmeversorgung in Ihren Nebenkosten enthalten, sollte Ihr Vermieter seinen Anteil an den CO2-Kosten direkt rausrechnen und Ihnen sollte nur noch Ihr Anteil als Mieter in Rechnung gestellt werden. Der Vermieter ist dazu verpflichtet, Ihnen die Details transparent auszuweisen.

Gibt es Ausnahmen, in denen das CO2-Kostenaufteilungsgesetz nicht zum Tragen kommt?

In manchen Fällen wie zum Beispiel aufgrund des Denkmalschutzes sind Vermieter daran gehindert, Maßnahmen zur Effizienzsteigerung des Gebäudes durchzuführen. In diesen Fällen müssen Vermieter nur die Hälfte oder sogar gar keine Kosten übernehmen.

Wie erfolgt die Preisanpassung in der Grundversorgung?

Änderungen der Allgemeinen Preise und der ergänzenden Bedingungen werden jeweils zum Monatsbeginn und erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. TWL ist verpflichtet, zu den beabsichtigten Änderungen zeitgleich mit der öffentlichen Bekanntgabe eine briefliche Mitteilung an den Kunden zu versenden und die Änderungen auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Im Fall einer Änderung der Allgemeinen Preise oder ergänzenden Bedingungen hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu kündigen.

Wie unterscheidet sich die Preisanpassung in der Ersatzversorgung?

Der Grundversorger ist unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, die Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung jeweils zum ersten und zum 15. Tag eines Kalendermonats neu zu ermitteln und ohne Einhaltung einer Frist anzupassen. Die Änderung wird nach Veröffentlichung auf der Internetseite des Grundversorgers wirksam. Der Grundversorger ist verpflichtet, auf seiner Internetseite die Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung der mindestens letzten sechs Monate vorzuhalten.

Wie werden die Preise von Sondervertragskunden angepasst?

TWL ist verpflichtet, den Grundpreis und den Arbeitspreis durch einseitige Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB anzupassen (Erhöhungen oder Senkungen). Preisanpassungen werden nur wirksam, wenn TWL dem Kunden die Änderungen spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde von TWL in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

Was passiert beim Nutzen des Sonderkündigungsrecht?

Wenn Sie mit der Anpassung der Preise nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, Ihren Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum 1. Januar 2024* zu kündigen. In diesem Fall informieren Sie uns bitte in Textform bis zum 31. Dezember 2023*. Dann endet Ihr Vertrag am 1. Januar 2024*. Bitte beachten Sie, dass zu diesem Zeitpunkt zeitgleich ein Vertrag mit Ihrem neuen Lieferanten bestehen sollte. Wenn Sie bis dahin kein neues Vertragsverhältnis mit einem anderen Lieferanten aufnehmen, dann werden Sie nach derzeitigem Stand ab dem 1. Januar 2024* im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Grundversorgung von TWL weiterbeliefert. Die Konditionen finden Sie auf unserer Homepage unter www.twl.de.

*dient als Beispiel zur besseren Veranschaulichung

Wie kann ich mich bei TWL anmelden?

Egal, ob Strom, Erdgas, Wasser, Wärme: Sie können sich sowohl telefonisch als auch schriftlich unter Angabe Ihrer Zählernummer oder des Namens Ihres Vormieters anmelden. Nutzen Sie unser Online-Formular, um sich gleich anzumelden.

Wie kann ich Erdgas, Strom und Wasser abmelden?

Sie können sich sowohl telefonisch als auch schriftlich unter Angabe Ihrer Kundennummer abmelden. Nutzen Sie unser Online-Formular, um sich abzumelden.

Kann ich bei einer Abmeldung meine Zähler selbst ablesen?

Ja, Sie können bei Schlüsselübergabe Ihre Zähler selbst oder mit Ihrem Hausmeister oder Vermieter ablesen und uns für die Abmeldung die Stände telefonisch, schriftlich oder online übermitteln.

Wird bei einer Abmeldung der Stromzähler gesperrt?

Nein, der Stromzähler wird bei einer Abmeldung nicht gesperrt. Eine Sperrung wird nur bei offenen Forderungen durchgeführt. Bei einem Leerstand wird der jeweilige Eigentümer angemeldet.

Kann ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen?

Falls Sie unterschrieben haben und es bereuen, können Sie innerhalb von 14 Tagen von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen (Ausnahme: Bagatellgeschäfte bis 40 Euro) und von einem vorschnell unterschriebenen Vertrag zurücktreten. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen. Damit Sie sicher sein können, dass Ihr Schreiben tatsächlich angekommen ist, empfehlen wir ein Einschreiben mit Rückschein oder ein Fax mit Sendebestätigung. 
Tipps für das Widerrufsschreiben: 
•    Nennen Sie das Datum, an dem das Dokument, das Sie unterschrieben haben, verfasst wurde (seitens des Werbers)
•    Nennen Sie im Betreff den Anlass Ihres Schreibens (z. B. Widerruf des Energieliefervertrags vom xx.xx.xxxx), sowie die Kunden- und/oder die Vertragsnummer
•    Mögliche Formulierung Ihres Widerrufs: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit widerrufe ich meinen am xx.xx.xxxx abgeschlossenen Energieliefervertrag (Nr. xxxxxxxx). Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt meines Widerrufs in schriftlicher Form.
Weiterführende Informationen zum Thema erhalten Sie bei der Polizei Ludwigshafen, unter 0621-693 2510 oder https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/haustuerbetrug/ und der Verbraucherzentrale, Beratungsstelle Ludwigshafen unter 0621-51 21 45 (Rechtsberatung kann kostenpflichtig sein).

Was beinhaltet der Verbrauchspreis?

Der Verbrauchspreis bezeichnet den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde Energie.

Warum muss ich meine Vertragskontonummer nennen?

Unter dem Vertragskonto sind die Stammdaten des Kunden, die Angaben zur Lieferstelle sowie alle Zahlungsvorgänge bezogen auf diese Lieferstelle erfasst.

Was ist die Wirkarbeit?

Wirkarbeit ist die verbrauchte elektrische Energie, die der Kunde letztendlich (zum Beispiel kochen, Licht, Wärme) nutzt. Ihre Einheit ist Kilowattstunde (kWh). Für die Wirkarbeit ist der Verbrauchspreis (netto) zu zahlen.

Welcher Ort ist die Lieferstelle?

Die Lieferstelle ist der Ort, an dem die Energielieferung erbracht wird.

Was ist ein Zählpunkt bzw. die Zählpunktbezeichnung?

Ein Zählpunkt kennzeichnet eine Lieferstelle eindeutig. Diese Nummer existiert nur einmal im europäischen Energienetz. Am Zählpunkt werden die relevanten Messdaten erfasst. Über die Zählpunktbezeichnung kann der Netzbetreiber den Standort der Lieferstelle genau identifizieren und dem Zähler zuordnen. Im Gegensatz dazu ist die Zählernummer nicht ortsgebunden, da Zähler gewechselt werden können.

Wie erfahre ich, wenn sich die Preise der TWL AG ändern?

Selbstverständlich informieren wir Sie sofort, wenn sich Ihr Strom- oder Ihr Erdgaspreis ändert. Die neuen Preise werden mit einem persönlich an den Vertragspartner adressierten Anschreiben bekanntgegeben und im Internet, sowie in der Smartphone-App aktualisiert.

Wie berechne ich meinen monatlichen Abschlag?

Der Abschlag ist eine monatliche Teilzahlung für den gesamten Jahresverbrauch. Ihr aktueller Arbeitspreis des gewählten Produkts wird mit Ihrem Jahresverbrauch multipliziert. Anschließend wird der dazugehörige Grundpreis addiert. Die Jahressumme wird letztlich durch 12 (Monate) geteilt. Es werden allerdings nur 11 Abschläge angelegt. Der 12. Abschlag wird mit der Jahresrechnung verbucht.

 

Rechenbeispiel:

Mit einem Jahresverbrauch im Stromtarif "Der Flexible" von insgesamt 4.500 kWh pro Jahr liegt Ihr Arbeitspreis bei 42,26 Ct/kWh brutto. Somit lautet die Rechnung: 4.500 kWh/Jahr x 42,26 Ct/kWh /100 = 1.901,70 €/Jahr (100 entspricht der Umrechnung von Cent in Euro).

Anschließend wird der Brutto-Grundpreis von 149,40 €/Jahr addiert: 1.901,70 €/Jahr + 149,40 €/Jahr = 2.051,10 €/Jahr.

Zu guter Letzt wird der Abschag berechnet: 2.051,10 €/Jahr / 12 Monate/Jahr = 170,93 €/Monat

Ändert sich mein Abschlag bei einer Preisanpassung im Abrechnungszeitraum?

Ihre Abschlagsbeträge ändern sich in der Regel dadurch nicht. Wenn Sie uns den Zählerstand zum Anpassungstermin mitteilen, können wir die Verbrauchsmengen unterschiedlicher Preisperioden exakt abrechnen. Andernfalls legen wir qualifizierte Erfahrungswerte zu Grunde.

Wie hoch ist mein Verbrauch?

Der Energieverbrauch für die jeweilige Abrechnungsperiode wird auf der ersten Seite Ihrer Rechnung in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen und mit dem Vorjahr verglichen.

Abrechnungswert (Thermische Energie) beim Erdgas: Wie werden die abgelesenen m³ in kWh umgerechnet?

Der Verbrauchswert in Kilowattstunden (kWh) ergibt sich durch die Multiplikation des gemessenen Verbrauchswertes in Kubikmeter (m³) mit der Zustandszahl und dem Brennwert. Die Zustandszahl und der Brennwert werden vom zuständigen Netzbetreiber übermittelt.

Was bedeutet KWK-Umlage?

Kraft-Wärme-Kopplungs- (KWK) Anlagen erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Dadurch wird ein höherer Nutzungsgrad erreicht, wodurch Brennstoff eingespart und Kohlendioxid-Emissionen gemindert werden können. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag. Diese Kosten werden gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) auf die Verbraucher umgelegt.

An wen wende ich mich bei Fragen zu Rechnungen, Preisen und Tarifen?

Unsere Mitarbeiter beantworten gerne Ihre Fragen. Rufen Sie uns einfach unter der kostenfreien Servicenummer 0800-1122700 an. Oder wenden Sie sich an unser Kundenzentrum in der Bismarckstraße 63.

Wie kann ich meinen Zählerstand angeben?

Sie haben die Wahl:
•    über unser Kundenportal
•    per Smartphone-App inkl. Foto
•    per Mail an ablesedienst@twl.de 
•    über das Online-Formular
•    telefonisch über unsere kostenfreie Servicenummer 0800-1122700
•    persönlich in unserem Kundenzentrum in der Bismarckstraße 63
 

Wie kann ich eine Bankverbindung ändern oder eine Einzugsermächtigung erteilen?

Bitte informieren Sie uns schriftlich möglichst schnell über die Änderung Ihrer Bankverbindung. So vermeiden Sie unnötige Kosten durch Rückbuchungen. Nutzen Sie unser Online-Formular, um uns Ihre neue Bankverbindung mitzuteilen. Durch geänderte europäische Richtlinien ist eine Einzugsermächtigung in Schriftform erforderlich. Das bedeutet, wir können eine erteilte Einzugsermächtigung erst annehmen, wenn wir Ihre Unterschrift im Original erhalten haben. Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Formular per Post zu (per E-Mail ist die Erteilung der Einzugsermächtigung aufgrund der neuen Richtlinien nicht mehr möglich) oder geben Sie es in einer unserer Servicestellen ab. In unserem Formular finden Sie sowohl eine Einzugsermächtigung nach deutschem Recht (Punkt 1 des Kombimandats), und zum anderen ein SEPA-Lastschriftmandat (Punkt 2 des Kombimandats), das einen einheitlichen europäischen Lastschrift-Standard gewährleistet. Ihre Nummern für IBAN und BIC finden Sie auf Ihrem Kontoauszug oder Ihrer Bankkarte. Unsere Nummern lauten:
IBAN: DE63 5455 0010 0000 0001 33  BIC: LUHSDE6AXXX
 

Was hat es mit §19 bzw. der Sonderkundenumlage auf sich?

Es handelt sich hierbei um eine staatliche Abgabe, die von TWL komplett an den Netzbetreiber KNS weitergegeben werden muss. Die sogenannte Sonderkundenumlage nach § 19, Abs. 2 der StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung) befreit ernergieintensive Industrieunternehmen von Netzentgelten und legt diese auf restliche Unternehmen und die privaten Haushalte um. Sehen Sie sich hier das Video zum Thema an.

Was ist die Offshore-Netzumlage?

Die Offshore-Netzumlage soll den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben und das Risiko des finanziellen Verlusts (z. B. wenn fertiggestellte Windkraftanlagen nicht rechtzeitig an das Stromnetz angeschlossen werden können) für Windpark-Betreiber senken. Die Schadensersatzleistungen an die Windpark-Betreiber für entgangene EEG-Einspeisevergütungen sind vom Netzbetreiber zu erbringen. Dieser nimmt diese Kosten wiederum in die Kalkulation des Strompreises auf und legt sie auf die Endverbraucher um. Sehen Sie sich das Video zum Thema an. 

Was ist Contracting?

Contracting (von "contract" engl.,Vertrag) ist eine Dienstleistung, um die Energie- und Kosteneffizienz von Gebäuden oder Produktionsbetrieben mit wirtschaftlicher und effizienter Technik langfristig zu verbessern. Der Contractor (Anbieter des Contracting) stellt für den Kunden ein individuelles Maßnahmenpaket aus Komponenten wie z.B. Planung, Bau, Betrieb und Instandsetzung, Optimierung und  Brennstoffbeschaffung zusammen.

Im Rahmen der Contractingvereinbarung übernimmt der Contractor die technisch-wirtschaftlichen Risiken und gibt eine Garantie für die Kosten und Ergebnisse der Energiedienstleistung über die gesamte Vertragslaufzeit ab.

Contracting bietet sich insbesondere für Kunden an, die eine auf ihre Bedürfnisse angepasste Betreuung wünschen.

Was ist der Unterschied zwischen Anlagencontracting, Einsparcontracting und Betriebsführungscontracting?

Anlagencontracting berücksichtigt nur die Anlagen zur Energieumwandlung/-erzeugung.

Einsparcontracting berücksichtigt Anlagen zur Energieumwandlung/-erzeugung und zusätzliche Maßnahmen zur Energieeinsparung/-rückgewinnung und zur Verlustminderung.

Die Refinanzierung erfolgt beim reinen Anlagencontracting über den Verkauf der produzierten Endenergie, beim Einsparcontracting erfolgt diese aus der End- bzw. Nutzenergieeinsparung.

Beim Betriebsführungscontracting (auch Betreiber-Modell genannt) übernimmt der Contractor die Verantwortung für die Lieferung von Nutzenergien. Die Betriebsführung kann die technischen, kaufmännischen oder beide Bereiche umfassen. Die technische Betriebsführung umfasst die Aufgaben der Gewährleistung der Betriebsfähigkeit der Anlage sowie der Wartung, Instandsetzung und des Service. Hierzu können auch technische Optimierungen zur Verbesserung der Betriebsweise gehören.

Die kaufmännische Betriebsführung deckt die Aufgaben des Abrechnungswesens und der Verhandlungen mit Vorversorgern ab. Angewandt wird dieses Verfahren meistens bei bestehenden Anlagen und wenn der Objekteigentümer die Investition selbst übernimmt, zum Beispiel auf Grund steuerlicher Vorteile.

Aus Sicht des Contracting-Nehmers ist das Betriebsführungscontracting deshalb so attraktiv, da es oft schwer ist, geeignetes Betriebsführungspersonal zu finden. Er kann sich einer Aufgabe entledigen, die nichts mit seinem eigentlichen Unternehmenszweck zu tun hat.

Wieso hat sich mein Stromverbrauch erhöht?

Ihr Stromverbrauch kann durch eine geänderte Nutzung oder zusätzliche Verbraucher - wie etwa den Erwerb einer Gefriertruhe - entstehen. Wenn Sie z. B. Ihre Warmwasserversorgung von Erdgas auf Strom umgestellt haben, macht sich dies im Stromverbrauch deutlich bemerkbar.

Verbraucht die Stand-by-Funktion wirklich so viel Strom?

Wenn Sie Ihre Geräte im Stand-by-Betrieb laufen lassen, verbrauchen Sie permanent Strom, ohne dass Sie einen Nutzen haben. Ein Haushalt mit Fernsehgerät und Videorekorder, DVD-Spieler, HiFi-Anlage, und Waschmaschine mit Uhr zahlt jährlich knapp 80 Euro nur für den Strom, der im Standby-Betrieb verbraucht wird.

Informieren Sie sich über diese stillen Verbraucher und nutzen Sie die Energieberatung der TWL AG.

Was bedeutet Stromkennzeichnung?

Die nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgeschriebene Stromkennzeichnung informiert über die Herkunft des bezogenen Stroms und dessen Umweltauswirkungen.

Weitere Informationen zur Kennzeichnung der Stromlieferung finden Sie hier.

Warum zahle ich Stromsteuer?

Die Stromsteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 auf Grund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Stromsteuer wird vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt.

Was verbirgt sich hinter dem Begriff EEG-Umlage?

Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom in Anlagen erneuerbarer Energieträger gefördert, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet werden. Diese Kosten werden gemäß EEG auf alle Verbraucher umgelegt.

Was bedeutet KWK-Umlage?

Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Dadurch wird ein höherer Nutzungsgrad erreicht, wodurch Brennstoff eingespart und Kohlendioxid-Emissionen gemindert werden können. Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag. Diese Kosten werden gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) auf die Verbraucher umgelegt.

Was hat es mit der §19 bzw. Sonderkundenumlage auf sich?

Es handelt sich hierbei um eine staatliche Abgabe, die von TWL komplett an den Netzbetreiber KNS weitergegeben werden muss. Die sogenannte Sonderkundenumlage nach § 19, Abs. 2 der StromNEV, von der Bundesnetzagentur am 15.12.2011 veröffentlicht, befreit energieintensive Industrieunternehmen von Netzentgelten und legt diese auf restliche Unternehmen und die privaten Haushalte um.

Was ist die Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV)?

Hintergrund der "Verordnung zu abschaltbaren Lasten" ist die Nutzung von abschaltbaren Lasten in der Industrie zur Stabilisierung der Übertragungsnetze und somit zur Förderung der Versorgungssicherheit. "Abschaltbaren Lasten" sind stromintensive Industrieprozesse, die kurzfristig deaktiviert oder herabgesenkt werden können.

Was ist die Offshore-Netzumlage?

Die Offshore-Haftungsumlage soll den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben und das Risiko des finanziellen Verlusts (z. B. wenn fertiggestellte Windkraftanlagen nicht rechtzeitig an das Stromnetz angeschlossen werden können) für Windpark-Betreiber senken. Die Schadensersatzleistungen an die Windpark-Betreiber für entgangene EEG-Einspeisevergütungen sind vom Netzbetreiber zu erbringen. Dieser nimmt diese Kosten wiederum in die Kalkulation des Strompreises mit auf und legt sie auf die Endverbraucher um.

Welches Gas liefert TWL?

Die TWL AG versorgt Sie mit Erdgas H mit dem Hauptbestandteil Methan (CH4). Dieses Gas gehört nach dem DVGW, Arbeitsblatt G 260/1, zur Gasfamilie 2.

Kann jeder einen Erdgas-Hausanschluss bekommen?

In einem bereits erschlossenen Gebiet kann in der Regel innerhalb kurzer Zeit ein Hausanschluss gelegt werden. Sollte noch keine Versorgungsleitung vorhanden sein, kann bei ausreichendem Anwohnerinteresse das Netzgebiet erweitert werden.

Was tun, wenn es nach Gas riecht?

Erdgas an sich riecht nicht. Zu Ihrer Sicherheit wird es jedoch mit einem Geruch versehen, der an faule Eier erinnert. Sollten Sie einmal diesen Geruch wahrnehmen, beachten Sie bitte folgende Verhaltensregeln:
•    öffnen Sie sofort Fenster und Türen
•    vermeiden Sie auf jeden Fall offenes Feuer oder Funken
•    rauchen Sie nicht und benutzen Sie keine Feuerzeuge, elektrischen Schalter oder Netzstecker
•    klingeln oder telefonieren Sie nicht
•    schließen Sie den Gas-Haupthahn
•    warnen Sie Ihre Mitbewohner - nicht durch Klingeln (Funkengefahr), sondern durch lautes Klopfen
•    verlassen Sie so schnell wie möglich das Haus
Schon ein kleinster Funke kann eine Explosion auslösen. Rufen Sie deshalb von einem Telefon außerhalb Ihres Hauses den TWL Entstördienst an: Sie können unseren Bereitschaftsdienst rund um die Uhr jeden Tag in der Woche erreichen.
Wie finde ich einen zugelassenen Installateur oder Schornsteinfeger? Bitte klicken Sie hier für das Installateurverzeichnis für Erdgas und Wasser (PDF) oder das Installateurverzeichnis für Elektroindstallation (PDF).

Wie wird mein Erdgasverbrauch gemessen?

Der Verbrauchswert in m³ ist der vom Gaszähler volumetrisch gemessene Gasverbrauch für die jeweilige Abrechnungsperiode.

Wie wird mein Verbrauch von m³ in kWh umgerechnet?

Der Verbrauchswert in Kilowattstunden (kWh) ergibt sich durch die Multiplikation des gemessenen Verbrauchswertes in Kubikmeter (m³) mit der Zustandszahl und dem Brennwert.

Was bedeutet Thermische Gasabrechnung?

Erdgas wird volumetrisch, dass heißt in Kubikmetern (m³), gemessen. Das Betriebsvolumen ist abhängig von Druck und Temperatur. Die in m³ gemessene Menge Erdgas wird in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet, damit es ohne den Einfluss von Druck und Temperatur abgerechnet werden kann. Dazu wird nach eichrechtlich anerkannten Regeln der Verbrauch in m³ mit der Zustandszahl z (z-Zahl) und dem Brennwert multipliziert. Die z-Zahl ist ein Korrekturfaktor, mit dem der Einfluss von Druck und Temperatur aufgehoben wird. Der Brennwert zeigt an, wie viel Energie im Erdgas enthalten ist.

Was bedeutet Brennwert?

Der Brennwert des in Ihr Versorgungsnetz gelieferten Erdgases wird ständig gemessen, wobei der gewichtete Mittelwert im jeweiligen Abrechnungszeitraum in die thermische Verbrauchsabrechnung eingeht. Er zeigt an, wie viel Energie im Erdgas enthalten ist.

Was ist die Zustandszahl?

Temperatur und Druck am Verbrauchsort wirken sich auf den Energiegehalt des Erdgases aus und werden als sog. Zustandszahl in der thermischen Verbrauchsabrechnung berücksichtigt.

Warum zahle ich Erdgassteuer?

Die Erdgassteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 auf Grund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Energiesteuer Erdgas wird vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt.

Wie haben sich die Gaspreise in den letzten 20 Jahren entwickelt?

Zwar ist das Energiepreisniveau derzeit relativ hoch. Aber die Ölpreisbindung ist keine Einbahnstraße nach oben: Verbraucher profitieren bei einem niedrigeren Ölpreisniveau von dann auch wieder niedrigeren Gaspreisen. Diesen Zusammenhang belegt die Tatsache, dass der Gaspreis zwischen 1985 und 2002 um 3 Prozent gesunken ist; während die Inflationsrate in diesem Zeitraum insgesamt rd. 38 % betrug. Ohne Erdgassteuer, die die Gaspreise im Jahr 2002 in Höhe von 0,3476 Cent/kWh belastete (heute beträgt die Erdgassteuer schon 0,55 Cent/kWh), wäre der Gaspreis zwischen 1985 und 2002 sogar um 16 % gesunken. Die Realisierung solcher Preissenkungen wäre ohne Ölpreisbindung gegenüber den wenigen Produzenten kaum durchsetzbar.

Was ist die Ölpreisbindung?

Die Ölpreisbindung koppelt den Preis für Erdgas zeitverzögert und geglättet an den Preis für Heizöl. Die Ölpreisbindung ist nicht gesetzlich verankert. Sie ist aber auch nicht die "Erfindung deutscher Importeure", sondern grundlegender Vertragsbestandteil der langfristigen Lieferverträge zwischen den ausländischen Produzenten und deutschen Importeuren. Derzeit ist nicht zu erkennen, dass sich die Produzenten von der Ölpreisbindung lösen wollen oder dass sich der Wettbewerb zwischen diesen Produzenten - evtl. mit der Folge des Verzichts auf die Ölpreisbindung - verschärft. Eine Abkehr von der Ölbindung wäre für Deutschland nur dann durchsetzbar, wenn Gas langfristig in ausreichender Menge von einer Vielzahl von Produzenten zu Preisen beschafft werden könnte, die unter dem Ölpreisniveau liegen. Dies ist aber nicht absehbar. Einseitig kann sich Deutschland aber nicht von den auf dem europäischen Energiemarkt üblichen Konditionen abkoppeln. Dies wäre auch nicht sinnvoll, denn die Ölpreisbindung wirkt in beide Richtungen. Sie verhindert, dass Produzenten bei sinkenden Ölpreisen ihre Marktmacht ausspielen und die Gaspreise hoch halten können. Die vertragliche Ölpreisbindung gewährleistet, dass die Gaspreise bei sinkenden Ölpreisen ebenfalls sinken.

In Verträgen, die über Jahrzehnte abgeschlossen werden, können keine konkreten Preise festgeschrieben werden, da sie sich flexibel an der jeweiligen Wettbewerbssituation im Markt orientieren müssen. Daher nutzen die Langfristverträge Preisformeln, die sich an den wichtigsten Konkurrenzenergien im Markt orientieren. In den meisten EU-Mitgliedstaaten ist Heizöl die maßgebliche "energetische Leitwährung". Die Marktpreisbildung von Heizöl als Basis für die Preisbildung bei Erdgas zieht sich also nicht nur in Deutschland durch alle Handelsstufen vom Produzenten bis zum Endverbraucher. Die langfristigen Lieferverträge zwischen Produzenten und Importeuren auf Basis der Ölpreisbindung garantieren auf diese Weise, dass Erdgas dauerhaft wettbewerbsfähig gegenüber der Hauptkonkurrenzenergie Heizöl angeboten werden kann.

Warum ist die Ölpreisbindung sinnvoll?

Die Ölpreisbindung ist marktgerecht, weil Erdgas und Heizöl im scharfen Wettbewerb zueinander stehen. Langfristige Lieferverträge bieten den deutschen Importeuren auf Dauer Sicherheit für die Bezüge. Andererseits sind durch die Ölpreisbindung die hohen Investitionen der Förderländer in die Erdgasförderung abgesichert. Sie ist zudem keine Einbahnstraße nach oben. So sind die Gaspreise zwischen 1985 und 2002 um rund 3 Prozent gesunken.

Die Ölpreisbindung garantiert dem Importland wettbewerbsfähig Preise. Im Gegenzug verlangt der Produzent, der sich zu langfristigen Lieferungen verpflichtet, dass der Preis dem sich aus der Konkurrenzsituation ergebenden Marktwert entspricht. Diese Balance hat sich voll bewährt und war Basis für den überragenden Markterfolg des Erdgases. Auch auf Märkten, wo es keine Ölpreisbindung gibt - in USA und Großbritannien etwa - folgen die Gaspreise den Ölpreisen, allerdings mit stärkeren Ausschlägen. Die Gaspreise auf den dortigen Spotmärkten sind aktuell kräftig angestiegen. Es gibt also einen Marktzusammenhang zwischen beiden Energien, ob sie das in Verträgen festschreiben oder nicht. Entscheidend für die Preisentwicklung beim Erdgas ist allerdings die Angebotspolitik der großen Produzenten Russland und Norwegen, die gleichzeitig Ölproduzenten sind. Warum sollen die das von Westeuropa zunehmend gefragte Erdgas billiger anbieten, wenn die Ölpreisbindung entfiele. Immerhin führt die Ölpreisbindung dazu, dass es beim Preis keine Einbahnstraße nach oben gibt. In der zweiten Hälfte der achtziger Jahre ist unser Verkaufspreis für Erdgas deutlich gesunken. Ohne Ölbindung wären solche Entwicklungen angesichts der wenigen Anbieter für Westeuropa und Deutschland kaum vorstellbar. Die Ölbindung wirkt also als Schutzschild gegen überzogene Preisforderungen der Produzenten.

Worin liegt bei der Ölpreisbindung der Verbraucherschutz?

Die Ölpreisbindung verhindert, dass die wenigen Ergasproduzenten bei sinkenden Ölpreisen ihre Marktmacht ausspielen und die Gaspreise hoch halten können. Also: sinken die Ölpreise, sinken mit Verzögerung auch die Gaspreise. Angesichts des steigenden Erdgasbedarfs bieten langfristige Verträge dem deutschen Verbraucher auf Dauer die höchste Versorgungssicherheit bei kalkulierbaren Preisen. Vor diesem Hintergrund ist es übrigens wenig erstaunlich, dass das System der Ölpreisbindung von Produzentenseite zumeist in Zeiten niedriger Ölpreise kritisiert wird, während die Kritik der Verbraucherseite meist in Zeiten hoher Ölpreise laut wird. Das aber macht deutlich: Die Ölpreisbindung ist kein einseitiges Vorzugsmodell der Produzentenseite.

Wie kommt es, dass Gasversorgungsunternehmen ihre Preise unterschiedlich erhöhen?

Preisanpassungen der Gasversorger erfolgen auf der Grundlage der jeweiligen individuellen vertraglichen Regelungen der Unternehmen. Hierbei spielt die Wettbewerbssituation vor Ort zur Hauptkonkurrenzenergie Heizöl eine entscheidende Rolle. Dabei ist klar, dass der unterschiedlichen örtlichen Heizölpreissituation auch bei den Gaspreisen Rechnung getragen werden muss. Gerade Preisdifferenzierungen sind ein wesentliches Kennzeichen von Wettbewerbsmärkten, wie in anderen Gütermärkten auch, die zum Teil viel höhere Preisunterschiede aufweisen. Einheitspreise sind Merkmale von sozialistischen Staatswirtschaften. Weiter muss berücksichtigt werden, dass Preisanpassungen bei unterschiedlichen Unternehmen zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgen. Eine Stichtagsbetrachtung ist deshalb für einen Preisvergleich beim Erdgas wenig aussagekräftig.

Welche fiskalischen Belastungen gibt es beim Erdgas?

Die Erdgaspreise in Deutschland sind durch Steuern und Abgaben stark belastet. Ihr Anteil am Haushaltsgaspreis beträgt 30 Prozent. Haushalts- und Gewerbekunden werden neben der Erdgassteuer/Ökosteuer in Höhe von 0,55 Cent/kWh durch die Konzessionsabgabe und die Förderabgabe mit insgesamt durchschnittlich 0,76 Cent/kWh fiskalisch belastet. Die Erdgassteuer wurde zum 1.1.2003 von 0,3476 Cent/kWh auf 0,55 Cent/kWh (+51%) erhöht. Das spülte dem Staat über eine Milliarde Euro Mehreinnahmen in die Kasse, die von den Verbrauchern zu tragen waren. So ist auch die Erdgassteuererhöhung zum 01. Januar 2003 im Wesentlichen ursächlich für die Erhöhung der Gaspreise gewesen.

 

Insgesamt betrug im Jahr 2003 die Steuerbelastung beim Erdgas 4,26 Milliarden Euro (2002: 3,13 Mrd. €). Davon entfielen auf die Erdgassteuer 3,21 Mrd. € (2002: 2,16 Mrd. €), auf die Förderabgabe 0,35 Mrd. € (2002: 0,32 Mrd. €) und auf Konzessionsabgaben 0,70 Mrd. € (2002: 0,65 Mrd. €).

Wie steht es um die Volatilität von Spotmarktpreisen?

Ein Vergleich der deutschen Erdgasimportpreise mit den britischen Spotmarktpreisen zeigt: Die deutschen Importpreise für Erdgas zeichnen in der Tendenz die gleiche Marktentwicklung nach wie die britischen Spotmarktpreise - durch die Ölpreisbindung schwanken sie aber deutlich geringer. Dies zahlt sich für den Verbraucher gerade im Winter aus. Denn dann sind die britischen Spotmarktpreise immer besonders hoch. Auch im Gegensatz zum Heizöl ist der Gasmarkt wesentlich berechenbarer: Weil die Erdgaspreise dem aktuellen Preis des Öls mit einer zeitlichen Verzögerung von etwas einem halben Jahr folgen, werden die absoluten Spitzen in der Fieberkurve des Ölpreises gekappt. Insgesamt profitiert der Verbraucher vom Preise dämpfenden Effekt der Ölpreisbindung.

Wie abhängig ist Deutschland von Erdgasimporten?

Erdgas ist ein Naturprodukt, das nur in wenigen Ländern vorkommt. Deutschland ist ein an Rohstoffen armes Land und deshalb zu über 80 Prozent auf Importe angewiesen. Für eine sichere Versorgung mit Erdgas ist eine ausgewogene und vor allem langfristig gesicherte Struktur der Erdgasbezugsquellen von hoher Bedeutung. 16 Prozent des deutschen Erdgasaufkommens kommen aus eigenen Förderquellen, während Russland im Jahr 2003 rund 35 Prozent, die Niederlande 19 Prozent, Norwegen 24 Prozent sowie Großbritannien, Dänemark und andere 6 Prozent lieferten. Aufgrund reduzierter Transportkosten sowie kostengünstigerer Erdgasverflüssigungsanlagen kann in Zukunft auch das verflüssigte Erdgas (LNG) das Erdgasangebot in Deutschland ergänzen.

Über 75 % des deutschen Erdgasaufkommens stammen von nur drei Produzenten. Es wäre naiv, zu glauben, dass bei der Abschaffung der Ölpreisbindung diese Produzenten in einem importabhängigen Land wie Deutschland für Gas selbstverständlich weniger berechnen als für Öl. Die Ölpreisbindung dient als Schutz für überzogene Preisforderungen der wenigen Produzenten.

Quelle: www.bgw.de 17.10.2005

Wie sicher ist die Versorgungslage in Deutschland?

Laut dem aktuellen Stand der Bundesnetzagentur ist die Energieversorgung in Deutschland gesichert. Sie wird von der Bundesregierung dafür beauftragt und misst täglich die Füllstände der Gasspeicher, um die Situation bewerten zu können. Die Versorgung in Deutschland ist stabil. Das teilen die Verantwortlichen seit dem Ausrufen der Alarmstufe des Notfallplan Gas im Juni 2022 mit.

Wird weiterhin Erdgas aus Russland fließen?

Die Energieversorgung in Deutschland durch russisches Gas betrug im Jahr 2021 rund 55 Prozent und hat sich zum Frühjahr 2022 erheblich verändert. Nach dem Ausruf der Alarmstufe durch das Bundeswirtschaftsministerium, wurde ein negativer Höhepunkt zum Ende Juni erreicht. Dies erfolgte, nachdem Russland die Gasflüsse über die Pipeline Nord Stream I zuvor deutlich reduziert hat.

Die Gaspreise sind seither deutlich gestiegen. Die Situation spitzte sich nach den Wartungsarbeiten im Juli zu, da es vorerst zu einem kompletten Stillstand und anschließend zu einer Lieferung mit deutlich niedrigeren Mengen kam. Laut der Bundesnetzagentur fließt seit September 2022 gar kein russisches Gas mehr durch die Pipeline Nordstream I. Aufgrund von mehreren Lecks an der Pipeline Nordstream I wurde die Situation deutlich angespannter. Ob und wie viel Gas zukünftig aus Russland fließen wird, lässt sich anhand dieser Entwicklungen momentan nicht eindeutig beantworten.

Welche Alternativen gibt es zu Gas aus Russland?

Die Bundesregierung legt momentan den Fokus auf die Versorgung mit Erdgas aus anderen Ländern. Der Ausbau der sogenannten LNG-Terminals in Norddeutschland wird aktuell beschleunigt, um die Lieferquellen zu diversifizieren. Damit die Bundesregierung das hohe Niveau der Versorgung sichern kann, speisen sie verflüssigtes Erdgas in das vorhandene Erdgasnetz ein.

Wann spricht man von einer Gasmangellage?

Eine Gasmangellage tritt ein, wenn das Angebot an Gas niedriger als die Nachfrage ist. Die Bundesregierung ruft die Notfallstufe im Notfallplan im Gas aus, falls die Gasversorgung nicht ausreichen sollte und/oder langfristige Lieferausfälle zu erwarten sind. Um die Gasversorgung für den kommenden Winter zu sichern, muss bis zum 1. November ein Speicherfüllstand von 95 % erreicht werden. Dieses Ziel wurde bereits Ende September erreicht (Quelle: Bundesnetzagentur, Stand 19.10.2023).

Wir empfehlen allen Bürgerinnen und Bürger den sorgsamen Umgang mit Energie. Hier gibt es die wichtigsten Energiespartipps von TWL.

Was bedeutet die Alarmstufe im Notfallplan Gas?

Laut EU-Verordnung gibt es drei sogenannte „Eskalationsstufen“ im Notfallplan Gas der Bundesrepublik Deutschland. Seit Ende Juni 2022 befinden wir uns in der sogenannten Alarmstufe (zweite Stufe). Hierbei kümmern sich die Akteure auf dem Energiemarkt um eine Entspannung der Lage.

Sollten jene Maßnahmen nicht genügen oder eine fortwährende Verschlechterung der Versorgungssituation eintreten, kann die Bundesregierung die Notfallstufe ausrufen. Dann greift der Staat ins Geschehen ein. Die Bundesnetzagentur übernimmt dabei die Rolle des sogenannten Bundeslastverteilers. Gemeinsam mit den Netzbetreibern kümmert sich die Bundesnetzagentur um die Verteilung von Gas.

Bestimmte Verbrauchergruppen sind dabei gesetzlich besonders abgesichert. D. h. diese sind möglichst bis zuletzt mit Gas zu versorgen. Geschützte Verbraucher sind zum Beispiel soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser, Haushalte und Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen.

Welche Folgen hätte eine Gasmangellage für die Verbraucher?

Die privaten Haushalte gehören zu den geschützten Kunden, welche bei einer unmittelbar drohenden Gasmangellage und beim Ausrufen der Notfallstufe im Notfallplan Gas möglichst bis zuletzt mit Gas versorgt werden. Geschützte Kunden und damit private Endverbraucher genießen dennoch keinen absoluten Schutz. Nach eigenen Angaben kann die Bundesnetzagentur nicht ausschließen, dass auch gegenüber geschützten Kunden Anweisungen ergehen in einer Gasmangellage, den Gasbezug zu reduzieren.

Das bedeutet jedoch nicht, dass sie ihren Gasbezug auf Anweisung der Bundesnetzagentur vollständig einstellen müssten. Jedoch sollen geschützte Verbraucher auf den „Komfort"-Anteil ihres Gasbezuges verzichten, nicht aber auf den lebenswichtigen Bedarfs an Gas.

Ein Beispiel für nicht lebenswichtigen Bedarf geschützter Kunden ist der Gasbezug, um private Pools oder eine Sauna zu beheizen.

Daher bitten wir um Solidarität, denn jede Kilowattstunde Gas, die eingespart werden kann, ist hilfreich.

Könnte es durch einen möglichen Gasmangel zu einem Stromausfall kommen?

Manche vermuten ein erhöhtes Risiko für einen großflächigen Stromausfall, wenn immer mehr Bürgerinnen und Bürger aufgrund des drohenden Gasmangels auf elektronische Heizungen umsteigen.

Wenn mehr aus dem Stromnetz entnommen wird, als eingespeist wurde gerät das Stromnetz aus dem Gleichgewicht und ein Versorgungszusammenbruch entsteht. Sollte es zu einem Ungleichgewicht kommen greifen zunächst Sicherheitsmechanismen, welche das Netz stabilisieren. Das Stromnetz kann zusammenbrechen (Stromausfall), wenn es zu unerwarteten, starken Schwankungen und  punktuell und zu hohem Stromverbrauch kommt.

Dennoch schätzt die Bundesregierung das Risiko eines sogenannten Blackouts für gering ein. Kurze punktuelle Stromausfälle können jedoch regional begrenzt immer wieder auftreten und halten in der Regel nur wenige Minuten oder Stunden an.

Die Bundesregierung trifft nach eigenen Angaben viele Vorsorgemaßnahmen in der Strom- und Gasversorgung, damit das Risiko für einen Blackout minimiert wird. Dazu zählt unter anderem etwa der weitere Einsatz von Kohlekraftwerken zur Stromerzeugung.

Was sind Brennwert und Heizwert?

Allgemein formuliert ist der Brennwert die Wärmemenge, die bei der vollständigen Verbrennung eines Brennstoffes frei wird. Bei den Brennstoffen, die Wasserstoff und daher in den Verbrennungsprodukten auch Wasserdampf enthalten, unterscheidet man den Brennwert HS (früher: HO) und den Heizwert HI (früher: HU) je nachdem, ob man die in den Verbrennungsgasen enthaltene Verdampfungswärme des Wassers berücksichtigt oder nicht. Der Brennwert HS ist um den Betrag der Verdampfungswärme des in den Abgasen enthaltenen Wassers größer als der Heizwert HI.

Was ist ein Niedertemperatur-Kessel?

Niedertemperatur (NT)-Kessel fahren im Gegensatz zu herkömmlichen, alten Heizkesseln zumeist außentemperaturabhängig mit variabler Kesselwasser-Temperatur: Bei geringerem Wärmebedarf ist die Temperatur des Kesselwassers geringer. Somit ist kein Mischer erforderlich, der Wirkungsgrad ist besser und die Abgastemperaturen sind geringer.

Was ist ein Brennwert-Kessel?

Brennwert (BW)-Kessel verbessern diese Effizienz um nochmals 5 bis 14%. Sie arbeiten mit extrem niedriger Abgastemperatur. Ein Anteil des Wasserdampfes, der im Abgas enthalten ist, kondensiert. Die dabei zurückgewonnene Verdampfungswärme wird an das Heizwasser übertragen und nicht nutzlos über den Schornstein abgeführt.

Was ist KWK (Kraft-Wärme-Kopplung)?

Unter Kraft-Wärme-Kopplung versteht man die gleichzeitige Erzeugung von Wärme und Strom in einem gekoppelten Prozess.Die Abwärme, die bei der Stromerzeugung anfällt und normalerweise in einem Kühlturm vernichtet wird, wird als Nutzwärme für die Heizung und Warmwasserbereitung verwendet. Damit erreicht man eine wesentlich höhere Ausnutzung der Primärenergie. Der Gesamtwirkungsgrad einer solchen Anlage kann dabei auf bis zu 95 % ansteigen.

KWK-Anlagen sind beispielsweise Blockheizkraftwerke, Gasturbinen-Anlagen, Dampfturbinen-Anlagen sowie Brennstoffzellen-Anlagen.

Wie hoch ist der tägliche Trinkwasserverbrauch?

In Rheinland-Pfalz liegt der durchschnittliche tägliche Trinkwasserverbrauch bei 118 Litern Wasser pro Person. Der Verbrauch in den einzelnen Städten variiert. Rheinland-Pfalz liegt im bundesweiten Vergleich unter dem Durchschnitt von 122 Liter täglicher Verbrauch pro Einwohner. Ein Kubikmeter Trinkwasser (1000 Liter) reicht für 20 mal Duschen, 166 Toilettenspülungen, 400 mal Händewaschen und zum Auffüllen von 5.000 Zahnputzbechern. 
Hier weitere Beispiele:
•    Handwaschbecken 2 bis 5 Liter
•    Spüle 10 bis 20 Liter
•    Dusche 30 bis 60 Liter
•    Badewanne 120 bis 150 Liter

Warum hat sich mein Wasserverbrauch erhöht?

Wenn sich Ihr Wasserverbrauch erhöht, kann das an einer geänderten Nutzung, z. B. eine Person mehr im Haushalt, oder durch Undichtigkeiten in der Wasseranlage entstehen. Zum Überprüfen kontrollieren Sie Ihren Wasserzähler.

Zeigt er Durchfluss an, ohne dass Sie Wasser verbrauchen, können die Ursachen unterschiedlich sein: eine undichte Wasserleitung in der Erde, ein defektes Sicherheitsventil, ein tropfender Wasserhahn,...

Liegt eine Pendelbewegung vor, so können Luftpolster in der Leitung der Grund sein. Lassen Sie Ihre Wasseranlage am besten von einem Vertragsinstallateur überprüfen.

Welchen Härtebereich hat das Ludwigshafener Wasser?

Unser Wasser im Raum Ludwigshafen liegt je nach Stadtteil im Härtebereich 2 oder 3.
•    Härtebereich 2: Friesenheim, Oppau, Edigheim, Pfingstweide, Maudach, Oggersheim, Ruchheim
•    Härtebereich 3: Nord, Süd, Gartenstadt, Mundenheim, Rheingönheim

Wie hoch ist der Wasserdruck am Hausanschluss?

Im Versorgungsgebiet der TWL ist der Wasserdruck am Hausanschluss im Normalfall zwischen 3,0 und 3,5 bar.

Wie bekomme ich einen optionalen "Bewässerungszähler" zur Bewässerung von Gartenanlagen?

Auskünfte bezüglich der Anmeldung und der Installation erhalten Sie von unseren TWL-Mitarbeitern.

 

Wie viel kostet die Trinkwasserbereitstellung monatlich bei TWL?

Zur Preisinformation

Wie verteilen sich die Kosten für die Trinkwasserversorgung? Welche Kosten entstehen bei TWL?

Um alle Bürger mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser versorgen zu können, ist eine aufwändige Infrastruktur notwendig. Für die Wassergewinnung und Verteilung werden mehrere Anlagen benötigt, die ständig gewartet und auf dem neuesten Stand gehalten werden müssen. Dazu kommen Material-, Personal- und Bereitstellungskosten. Der fixe Kostenanteil für die Bereitstellung des Trinkwassers beläuft sich bei Wasserversorgungsunternehmen auf etwa 80 Prozent. Nur 20 Prozent sind variabel.

Beim Wasserpreis, den die Kunden zahlen ist es genau umgekehrt. Hier liegen die Fixkosten bei 20 Prozent und der variable Anteil bei 80 Prozent.

Wie setzt sich der Wasserpreis zusammen?

Der Wasserpreis setzt sich aus dem Grundpreis und dem Verbrauchspreis zusammen. Der Grundpreis fällt für die Bereitstellung des Trinkwassers, also für die Rohrleitungen in der Straße an. Er richtet sich nach der maximalen Bezugsmenge, die entnommen werden kann. Dieser ist fix und macht 20 Prozent des Gesamtwasserpreises aus. Die restlichen 80 Prozent richten sich nach dem individuellen Wasserverbrauch, der in Kubikmetern abgerechnet wird.

Welche „Wasserpreise" gibt es? Was ist der Unterschied zwischen Gebühren und Preisen?

Gebühren und Preise bezeichnen beide die Kosten, die der Kunde für sein Wasser zahlt. Ob ein Anbieter Gebühren oder Preise verlangt, hängt unter anderem von der Organisationsform des Wasserversorgers ab. TWL ist eine Aktiengesellschaft und somit privatrechtlich organisiert. Als Stadttochter arbeiten wir als Unternehmen bei der Wasserversorgung zwar im Auftrag der Stadt, bewegen uns als AG trotzdem in der freien Wirtschaft und verlangen deshalb Wasserpreise. Führt die Stadt die Wasserversorgung selbst durch, wird sie zumeist die Kosten per Satzung und damit als Gebühr festsetzen.

Werden Wasserpreise und deren Angemessenheit von Kontrollinsitutionen überwacht?

Ja, die Kartellbehörde überwacht privatrechtliche Wasserentgelte und prüft ob sie angemessen sind. Sie schützt den Kunden vor überhöhten Preisen. Alle Trinkwasserpreise müssen vom TWL Aufsichtsrat freigegeben werden. Zusätzlich achten die Mitarbeiter unseres Controllings auf eine korrekte Wasserpreisbildung.

Ich habe Wasserpreise im Internet verglichen, warum ist es in einer anderen Region günstiger?

Jede Region ist anders. Es gibt zum Beispiel viele regionale Unterschiede bei der Beschaffenheit des Bodens, der Wasserverfügbarkeit und der Siedlungsstruktur. Die Kosten für die Trinkwasserbereitstellung werden unter anderem von diesen Rahmenbedingungen beeinflusst. Das sind Faktoren, die wir nicht beeinflussen können. Entsprechend unterschiedlich wird das Trinkwasser gewonnen. In Ludwigshafen fördern wir Tiefengrundwasser aus mindestens 200 Metern. Wasserpreisvergleich, die verschiedenen Endpreise miteinander vergleichen, ohne diese Unterschiede zu berücksichtigen, sagen also nichts darüber aus, ob der Trinkwasserpreis angemessen ist.

Können kommunale Wasserversorger ihre Entgelte willkürlich erheben?

Nein, auch als kommunaler Wasserversorger wird TWL regelmäßig von Kontrollinstitutionen wie der Kartellbehörde überwacht. Diese schützt den Kunden vor unangemessenen Preisen.

Wie kann ich mich über Wasserpreise informieren?

Sie können sich gerne bei unserem Kundenservice oder über unsere Webseite über Wasserpreise informieren. Mieter bekommen einmal im Jahr eine Betriebskostenabrechnung, die zeigt, wie viel Wasser sie verbraucht haben. Bei Bedarf können Mieter über die Hausverwaltung oder den auch Einsicht in die Wasserrechnung bekommen. Vermieter haben die Möglichkeit die Kosten der Trinkwasserversorgung und der Abwasserentsorgung in einer Position zusammen auszuweisen.

Mein Wasserverbrauch sinkt, warum steigen trotzdem die Preise? Welche Auswirkungen hat ein rückläufiger Wasserverbrauch auf den Trinkwasserpreis?

Durch den hohen Anteil an Fixkosten, die sich trotz rückläufiger Wasserabgabe nicht verringern, sinken auch die Gesamtkosten nur gering. Wir als Versorger müssen weiterhin dafür sorgen, dass keine hygienischen oder technischen Probleme entstehen. Die Anlagen und Rohre müssen weiterhin betreut und gewartet werden, egal wie viel Wasser letztendlich verbraucht wird. Wird weniger Wasser verbraucht, kann der Preis pro Kubikmeter sogar steigen, weil die Fixkosten auf eine geringere Wassermenge umgerechnet werden müssen.

Was ist ein Standrohr?

Ein Standrohr ist eine Armatur, um temporär Wasser für Baustellen oder Veranstaltungen aus unserem Netz in Ludwigshafen zu entnehmen. Für weitere Informationen wie Preise klicken Sie hier.

Wie leihe ich ein Standrohr aus?

Die Ausleihe eines Standrohrs erfolgt ganz einfach und bequem über unser Standrohr-Portal.

Unser Tipp: Für eine reibungslose Ausleihe ist eine Reservierung von 7 Tagen im Voraus von Vorteil. Somit wird gewährleistet, dass die Kautionszahlung und die Standrohrbereitstellung abgeschlossen sind.

Nach Registrierung bzw. Anmeldung zum Standrohrportal geben Sie alle notwendigen Informationen bei der Standrohrbestellung an. Anschließend erhalten Sie eine Bestellbestätigung per Mail. Sobald die Kaution von 500 Euro überwiesen wurde, kann die Ausgabe eines Standrohrs erfolgen. Mit der Vertragsbestätigung und Ihrem Personalausweis kommen Sie zu unserem Zentrallager  in der Industriestraße 2, 67063 Ludwigshafen, wo Sie Montag bis Donnerstag von 07:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 07:00 bis 13:00 Uhr Ihr Standrohr abholen können.

Was ist das Standrohr-Portal?

Das Standrohr-Portal ist unser Online-Service, in dem Sie Standrohre bestellen und alle relevanten Informationen zum ausgeliehenen Standrohr einsehen können. Bei mehreren ausgeliehenen Standrohren sehen Sie diese in einer Übersicht. Zusätzlich wird Ihnen zu jedem Standrohr das späteste Rückgabedatum angezeigt.

Was muss ich tun, wenn ich bereits ein Standrohr reserviert habe, es aber doch nicht benötige?

Erfolgt 12 Tage nach der Reservierung keine Überweisung der Kaution, wird die Reservierung des Standrohres automatisch storniert. Sie müssen also nichts unternehmen.

Wofür wird ein SEPA Lastschriftmandat benötigt?

Mit der SEPA Lastschrift wird monatlich ein Abschlag für die Standrohrmiete von Ihrem Konto eingezogen. Somit müssen Sie nach Rückgabe des Standrohres nur noch den Wasserverbrauch angeben, der mit der bereits gezahlten Kaution verrechnet wird.

Wie funktioniert der Anschluss, die Inbetriebnahme und Demontage des Standrohrs?

Klicken Sie für Informationen zum Anschluss, zur Inbetriebnahme und Demontage des Standrohrs auf folgenden Link:

Standrohr-Portal

Wo darf ich das Standrohr aufstellen?

Die Standrohre dürfen nur an der von Ihnen angegebene(n) Stelle(n) aufgestellt und an das Ludwigshafener Wassernetz angeschlossen und betrieben werden.

Wann kann ich das Standrohr wieder zurückgeben?

Das Standrohr muss nach maximal 12 Monaten zurückgegeben werden. Bitte reinigen Sie das Standrohr bevor Sie es zurückbringen. Bringen Sie zur Rückgabe das Standrohr, den Schieberschlüssel sowie einen gültigen Personalausweis mit. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften müssen die Standrohre einmal im Jahr geprüft und gereinigt (desinfiziert) werden.

Das Standrohr wird in unserem Zentrallager in der Industriestraße 2, 67063 Ludwigshafen abgegeben. Hier ist kein Termin erforderlich. Unsere Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitag von 07:00 bis 13:00 Uhr.

Bei Fragen können Sie uns gerne unter 0800-11 22 700 anrufen.

Bei einer längeren Verwendung des Standrohrs, können Sie bereits vor Ablauf der 12 Monate ein neues Standrohr reservieren und das alte Standrohr bei der Abholung des neuen Standrohrs abgeben.

Was muss ich machen, wenn ich das Standrohr verloren habe bzw. mir gestohlen wurde?

Informieren Sie bitte umgehend die TWL unter der kostenlosen Rufnummer 0800-11 22 700.

Geben Sie Ihren Namen, Vertragskontonummer sowie die Zählernummer an.

Des Weiteren möchten wir Sie bitten mit dem Vertrag sowie einem gültigen Personalausweis ins Zentrallager in der Industriestraße 2, 67063 Ludwigshafen zu kommen.

Im Falle eines Diebstahls möchten wir Sie bitten, diesen bei der Polizei in Ludwigshafen anzuzeigen.

Was muss ich machen, wenn ich einen Schaden am Standrohr oder am Hydranten verursacht habe?

Falls das Standrohr beschädigt wurde bringen Sie es bitte umgehend zur TWL zurück. Das Standrohr können Sie im Zentrallager in der Industriestraße 2, 67063 Ludwigshafen zurückgeben.

Falls der Hydrant beschädigt wurde, informieren Sie bitte umgehend die TWL unter der kostenlosen Rufnummer 0800-11 22 700.

Geben Sie Ihren Namen, Ihre Vertragskontonummer sowie die Zählernummer an.

Wie bekomme ich einen Baustromverteilerkasten?

Wir liefern den Stromverteilerkasten nach Ihrer Auftragserteilung auf Ihr Grundstück, schließen ihn an und holen ihn auch wieder ab. Erfahren Sie mehr in unserer Information für Bauherren.

Was ist KWK (Kraft-Wärme-Kopplung)?

Unter Kraft-Wärme-Kopplung versteht man die gleichzeitige Erzeugung von Wärme und Strom in einem gekoppelten Prozess.Die Abwärme, die bei der Stromerzeugung anfällt und normalerweise in einem Kühlturm vernichtet wird, wird als Nutzwärme für die Heizung und Warmwasserbereitung verwendet. Damit erreicht man eine wesentlich höhere Ausnutzung der Primärenergie. Der Gesamtwirkungsgrad einer solchen Anlage kann dabei auf bis zu 95 % ansteigen.

KWK-Anlagen sind beispielsweise Blockheizkraftwerke, Gasturbinen-Anlagen, Dampfturbinen-Anlagen sowie Brennstoffzellen-Anlagen.

Wie erfahre ich, welche Leitungen im Erdreich verlegt sind?

Bevor Sie mit den Aufgrabungsarbeiten beginnen, besuchen Sie die Seite Serviceportal. Hier erfahren Sie, wo welche Leitungen verlegt sind.

Sind in den Erschließungskosten für Neubaugebiete die Kosten für die Energie- und Trinkwasserversorgung enthalten?

Nein, die Kosten für Hausanschlüsse und der Netzkostenbeitrag werden von TWL separat in Rechnung gestellt.

Wie hoch ist der Wasserdruck am Hausanschluss?

Im Versorgungsgebiet von TWL ist der Wasserdruck am Hausanschluss im Normalfall zwischen 3,0 und 3,5 bar.

Macht TWL Haustürgeschäfte?

Nein! Wir sehen uns als Ihr Berater und möchten Sie auch proaktiv über Ihre Möglichkeiten im Rahmen der Energieversorgung informieren. Daher sind wir von TWL auch gelegentlich in Ortsteilen von Ludwigshafen präsent. Hierbei handelt es sich nicht um ein Haustürgeschäft, da wir niemals direkt einen Vertrag abschließen, sondern höchstens ein Angebot da lassen. Wir drängen Sie keinesfalls zu einer Vertragsunterschrift an der Haustür oder zu einer Tarifänderung.

Wenn wir im Rahmen von beratenden und vertrieblichen Aktionen bei Ihnen in der Nähe unterwegs sind, schreiben wir Sie im Vorfeld an oder wir informieren öffentlich, z.B. auf unserer Website. Auch unsere Ablesetermine werden regelmäßig veröffentlicht. 

Sie erkennen unsere Mitarbeiter an der TWL-Kleidung, die sie tragen. Auch den Dienstausweis mit Foto haben wir immer griffbereit zur Hand.

Gerne beraten wir Sie auch persönlich ohne Terminvereinbarung im Kundenzentrum.

Falls Sie den Verdacht haben, dass sich jemand fälschlicherweise als TWL-Mitarbeiter ausgibt oder Sie am Telefon oder an der Haustür zu Vertragsabschlüssen oder vermeintlichen Tarifwechseln gedrängt werden, melden Sie sich bitte bei uns unter .

Was ist SEPA & IBAN?

SEPA steht für Single Euro Payments Area (Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) und löst ab dem 1. Februar 2014 die herkömmlichen nationalen bargeldlosen Zahlungsverfahren (z.B. die Einzugsermächtigung) ab.

Mit dem SEPA-Lastschriftmandat brauchen Sie sich nicht mehr um Fälligkeitstermine oder die Zahlung von einzelnen Beträgen zu kümmern. In nur wenigen Schritten können Sie über unser Formular einfach und bequem ein SEPA-Mandat erteilen.

IBAN steht für International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer). Sie ist eine standardisierte und internationale Bankkontonummer, die zur Identifikation der beteiligten Konten verwendet wird.

Unsere Nummern lauten:
IBAN: DE63 5455 0010 0000 0001 33
BIC: LUHSDE6AXXX

Gläubiger-Identifikationsnummer TWL: DE51TWL00000023883


Wenn sich Ihre Bankverbindung ändert, informieren Sie uns bitte schriftlich (kundenservice@twl.de). So vermeiden Sie unnötige Kosten durch Rückbuchungen.

 

Welche Vorteile bietet das SEPA-Lastschriftmandat?

Das SEPA-Lastschriftmandat ermöglicht eine bequeme und sichere Bezahlung der monatlichen Abschläge und Jahresverbrauchsrechnungen.

Es bietet viele Vorteile für Sie:

  • keine Terminüberwachung
  • bargeldloses Zahlen
  • Vermeidung von Mahngebühren durch verspätete Zahlung
  • keine Festlegung auf einen bestimmten Betrag wie beim Dauerauftrag
  • es werden nur elf Abschläge und eine Jahresverbrauchsrechnung durch TWL abgebucht. Ein Dauerauftrag bezieht sich dabei auf zwölf gleichbleibende Beträge
  • keine Bankgebühren
  • gute Kontrollmöglichkeit: Belastung erscheint als Buchungszeile auf dem Kontoauszug
  • Schutz vor fehlerhaften und betrügerischen Abbuchungen, da Rückbuchungsrecht innerhalb einer sechswöchigen Widerspruchsfrist

Hier haben Sie die Möglichkeit, das folgende Formular ganz einfach auszudrucken und unterschrieben an uns zu schicken - per Post (Industriestraße 3, 67063 Ludwigshafen), per Mail (kundenservice@twl.de) oder per Fax (0621-505 2709). Die Nummern für IBAN und BIC finden Sie auf Ihrem Kontoauszug oder Ihrer Bankkarte. Ganz bequem und schnell geht es über unser Online-Formular. Füllen Sie hierzu alle erforderlichen Felder aus und klicken Sie anschließend auf "Nachricht senden".

Welche Telefonnummer hat der 24-Stunden-Entstördienst?

Entstördienst 24-Stunden-Service:

Was kann ich tun, wenn der Strom ausgefallen ist?

Zuerst schauen Sie nach, ob alle Sicherungen und der Schutzschalter eingeschaltet sind. Fragen Sie bei Ihren Nachbarn, ob bei ihnen auch der Strom ausgefallen ist. Oder ist vielleicht Ihr Zähler gesperrt? Das erkennen Sie an den Sperrkappen an ihrem Zähler.

Haben Sie alle diese Möglichkeiten ausgeschlossen? Dann rufen Sie einen Installateur über die 0621 505-1111 oder direkt unseren Entstördienst.

Wie lange dauert es, bis der Strom nach einem Ausfall wieder eingeschaltet wird?

Dies ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig, wie z. B.:
•    Die Ursache
•    Die Art des Schadens
•    Ort der Störungsursache
Sie können auf jeden Fall darauf vertrauen, dass unsere TWL-Netztechniker den Schaden so schnell wie möglich wieder beheben und Sie wieder wie gewohnt mit Strom versorgt werden.

Was tun, wenn es nach Gas riecht?

Erdgas an sich riecht nicht. Zu Ihrer Sicherheit wird es jedoch mit einem Geruch versehen, der an faule Eier erinnert. Sollten Sie einmal diesen Geruch wahrnehmen, beachten Sie bitte folgende Verhaltensregeln:
•    Öffnen Sie sofort Fenster und Türen
•    Vermeiden Sie auf jeden Fall offenes Feuer oder Funken: Rauchen Sie nicht und benutzen Sie keine Feuerzeuge, elektrischen Schalter oder Netzstecker.
•    Klingeln oder telefonieren Sie nicht. Schon ein kleinster Funke kann eine Explosion auslösen.
•    Schließen Sie den Gas-Haupthahn.
•    Warnen Sie Ihre Mitbewohner - nicht durch Klingeln (Funkengefahr), sondern durch lautes Klopfen.
•    Verlassen Sie so schnell wie möglich das Haus.
•    Rufen Sie von einem Telefon außerhalb Ihres Hauses unseren Entstördienst an: Sie können unseren Bereitschaftsdienst rund um die Uhr jeden Tag in der Woche erreichen

TWL Netze GmbH

Die TWL Netze GmbH ist eine 100-% Tochtergesellschaft der TWL AG. Sie ist der Netzbetreiber im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes für die Strom- und Gasverteilnetze in Ludwigshafen am Rhein.

Als kommunaler Netzbetreiber ist die TWL Netze GmbH für die zuverlässige Umsetzung aller Netzprozesse im Netzgebiet verantwortlich. Das Netzgebiet umfasst eine Fläche von rund 78 km² und rund 140.000 Netzkunden aus Industrie, Gewerbe und Privathaushalten.

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TWL Metering GmbH

Die TWL Metering GmbH ist seit 2015 eine 100-% Tochtergesellschaft der TWL AG. Seit Anfang 2016 ist sie das Kompetenzzentrum im Messwesen im TWL Konzern. Eine von vielen Aufgaben ist die Bündelung des Messstellenbetriebs (MSB) und der Messdienstleistung (MDL).

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