Abschließende Untersuchung zu den Ursachen des Stromausfalls in Ludwigshafen
Am Freitag, 10. März 2023, kam es gegen 19:15 Uhr im 110-kV-Netz zu wetterbedingten Spannungsschwankungen. Zusätzlich kam es durch einen technischen Defekt im Umspannwerk (UW) Mundenheim der TWL zu einem Kurzschluss, der zeitgleich die Abschaltung von vier Hochspannungsleitungen zur Folge hatte. Betroffen war ein Schalter der TWL Netze, der die Anlage UW Mundenheim mit der Anlage UW Mitte von TWL verbindet und um 19:24 Uhr zusätzlich ausgelöst hat. Für den sicheren Wiederaufbau der Stromversorgung waren in Folge umfangreiche Untersuchungen, Abstimmungen und Schalthandlungen notwendig. Diese führten dazu, dass ab 22:40 Uhr das Umspannwerk Mundenheim und ab 23:21 Uhr das Umspannwerk LU Mitte wieder versorgt werden konnten. Die Überspannung im Netz hat in diesem Zeitraum auch dazu geführt, dass die Elektronik der Telefon- und Kommunikationsanlage von TWL gestört war. Damit war die zentrale Rufnummer 0621 505 1111 in diesem Zeitraum für die Bürger nicht erreichbar. Das bedauern wir sehr und haben hier umgehend durch eine neue Anbindung der zentralen Rufnummer an die direkte Versorgung durch das Fernheizkraftwerk eine Lösung umgesetzt, die diese Erreichbarkeit in Zukunft sicherstellt. Der betroffene Schalter im UW Mundenheim befindet sich in einem hochgesicherten Bereich, Fremdeinwirkung von außen schließt das Unternehmen daher aus. Inzwischen wurde das Schaltfeld, in dem sich der Schalter befindet, durch einen Hochspannungsspezialisten geöffnet, um den dort 2 vermuteten Defekt zu begutachten und zu beheben. Diese Schaltanlage wurde im Jahr 2010 komplett erneuert, die ehemals luftisolierte Anlage wurde gegen eine sogenannte SF6-Anlage ausgetauscht. Damit ist die Anlage auf dem aktuellen Stand der Technik, sie wird jährlich kontrolliert, der vorgeschriebene Turnus für diese Kontrollen beträgt vier Jahre. Nach Untersuchung des Schalters zeigt das technische Schadensbild, dass die Überspannungen im Hochspannungsbereich zu einem elektrischen Überschlag führten, der den Kurzschluss auslöste. Ursache der Überspannungen im 110-kV-Netz waren die sturmartigen Wetterbedingungen am Freitagabend.
Strom- und Gas-/Wärmepreisbremsen
Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Ab 1. März 2023 werden diese Entlastungen umgesetzt. Unsere Kunden werden zeitnah mit einem Anschreiben darüber informiert, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken. Wir arbeiten derzeit unter Hochdruck an der Umsetzung dieses Anschreibens und bitten Sie um Geduld.
Die Preisbremsen funktionieren für Haushalte und kleine Unternehmen wie folgt:
Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs. Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen wurde der Referenzpreis (Brutto) wie folgt festgelegt:
• für Gas auf 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh),
• für Fernwärme auf 9,5 Cent/kWh und
• für Strom auf 40 Cent/kWh.
Für die Energie, die Verbraucher über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Tarif.
Die Energiepreisbremsen starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt, sie kann von der Bundesregierung gegebenenfalls aber verlängert werden. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erzielen.
Sie möchten mehr Infos zur Energiepreisbremse? Klicken Sie einfach hier.
Die stark gestiegenen Energiepreise sind für Kunden eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kostenbelastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin Energie einzusparen. Je mehr Verbraucher sowie kleinere Unternehmen sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse.
Tipps zum Energiesparen finden Sie hier.
Aktuelle Marktlage
Sehr geehrter Kunde, aufgrund der aktuellen Marktlage können wir Ihnen über unsere Website leider kein Angebot machen. Sie haben eine Lieferstelle im Netzgebiet der TWL Netze GmbH? Dann nehmen Sie bitte Kontakt zu unseren Mitarbeitern im Kundenservice unter der Nummer 0800 - 11 22 700 auf. Vielen Dank.
Dezember-Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden
Die Energiepreiskrise hat enormen finanziellen Einfluss insbesondere auf Gas- und Wärmekunden. Um die Belastung zu reduzieren, hat die Bundesregierung finanzielle Entlastungsmaßnahmen für Haushalte und kleine Gewerbekunden beschlossen. Ein Teil der Maßnahmen ist die einmalige Soforthilfe im Dezember 2022:
TWL gibt die Soforthilfe direkt an seine Kunden weiter. Für unsere Kunden heißt das: Sie müssen im Dezember keinen Abschlag für Gas und Fernwärme zahlen. Wichtig hierbei ist es zu wissen, dass die Entlastung über die Soforthilfe aufgrund der gesetzlich festgelegten Berechnung nicht Ihrem realen Dezemberabschlag entspricht, sondern darunter oder darüber liegen kann. Etwaige Abweichungen werden bei Ihrer Jahresrechnung miteinander verrechnet.
So funktioniert die Soforthilfe für TWL Kunden:
- Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung gegeben haben, dann wird von uns keine Abschlagszahlung eingezogen.
- Wenn Sie Ihren Abschlag monatlich an uns überweisen, dann müssen Sie Ihre Zahlung eigenständig kürzen.
- Auch bei Daueraufträgen müssen Sie Ihre Zahlung eigenständig für Dezember aussetzen und im Januar wieder aktivieren.
- Bei Mietern, deren Gas- oder Fernwärmekosten in der Nebenkostenabrechnung ihres Vermieters abgerechnet werden, erfolgt die Verrechnung über diese Nebenkostenabrechnung.
Bitte beachten Sie: Abschlagszahlungen für Strom und Wasser müssen natürlich weiterhin gezahlt werden, die Soforthilfe gilt nur für Gas und Fernwärme.
Sie möchten noch mehr Infos? Klicken Sie einfach hier.
So ist die Berechnung für die Höhe der Soforthilfe für Gas- und Fernwärme festgesetzt worden:
Für Gaskunden entspricht die Höhe der Soforthilfe einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten kundenindividuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember 2022 gültigen Brutto-Arbeitspreis. Hinzu kommt ein Zwölftel des Brutto-Grundpreises.
Bei Fernwärmekunden wird der 1,2 fache Betrag der im September geleisteten monatlichen Abschlagszahlung zur Ermittlung des Dezember-Abschlags berücksichtigt.
Wer bekommt die Soforthilfe?
Die Soforthilfe bekommen alle Standardlastprofilkunden (z. B. Private Haushaltskunden, Kleingewerbekunden) sowie Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM), wenn ihr Verbrauch unter 1,5 Mio. kWh/Jahr liegt und der Verbrauch nicht dem kommerziellen Betrieb von Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen dient. Auch Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen oder Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen bekommen die Soforthilfe, unabhängig von ihrem Jahresverbrauch.
Sie sind RLM-Geschäftskunde bei TWL und möchten die Dezember-Soforthilfe beantragen?
Senden Sie uns dazu möglichst bis zum 15.12.2022 einen formlosen Antrag per E-Mail an Ihren persönlichen Kundenbetreuer oder vertrieb(at)twl(dot)de, um eine schnellstmögliche Bearbeitung zu ermöglichen. Die Erstattung bzw. Gutschrift der Dezember-Soforthilfe erfolgt mit der Dezember-Rechnung, die Sie im Januar 2023 erhalten werden. Anspruchsberechtigte RLM-Kunden müssen bis spätestens 31.12.2022 gegenüber ihrem Lieferanten mitteilen, dass sie anspruchsberechtigt sind.
Da der Bund die Dezember-Soforthilfe übernimmt, müssen wir als Ihr Energieversorger den Erstattungsanspruch bei der KfW geltend machen. Für Fernwärmekunden sind wir laut Gesetz dazu verpflichtet, zum Zweck der Plausibilisierung Angaben zu unseren Kunden (Postanschrift oder E-Mailadresse) zu machen.
Energiesparen macht trotzdem Sinn! Durch Maßnahmen, die sich oftmals ganz einfach umsetzen lassen, können Sie Ihre Energiekosten senken. Tipps dazu finden Sie hier.
Unsere Leistungen für Sie

Energieausweis
Jetzt mehr erfahren

Meine Energie


Elektromobilität
Jetzt mehr erfahren
Soforthilfe
Jetzt mehr erfahren
Mein Service
Services, die Ihnen das Leben einfacher machen
Online kündigen
Sie möchten nicht mehr von uns versorgt werden? Ihre Kündigung können Sie ganz bequem online vornehmen.
An- und Abmeldung
Sie sind neu nach LU gezogen und möchten sich anmelden? Oder verlassen uns und müssen sich abmelden?
Online-Kundenportal
Hier können Sie Zählerstände eingeben, Adresse und Bankdaten sowie Rechnungen einsehen.
Rechnungserklärer
Sie haben Ihre Rechnung erhalten und benötigen Erläuterungen? Erhalten Sie hier hilfreiche Tipps.
Nachhaltige Produkte & Dienstleistungen

VIDEOBERATUNG - LASSEN SIE SICH VON ZUHAUSE AUS BERATEN
Sie haben Fragen oder interessieren sich für unsere Dienstleistungen? Sprechen Sie mit unseren Experten ganz bequem von zuhause aus und nutzen Sie unsere Videoberatung!

WOLLEN SIE DIE ENERGIE BEI TWL MITGESTALTEN?
Dann melden Sie sich jetzt an und nehmen Sie an kostenlosen Online-Befragungen teil. Damit geben Sie uns die Chance, uns noch besser an Ihren Wünschen und Bedürfnissen zu orientieren. Gleichzeitig sammeln Sie mit jeder Umfrage Punkte, die Sie in TWL-Dankeschön-Pakete eintauschen können.

HILFREICHE TIPPS ZUM ENERGIESPAREN
Etwas Gutes für die Umwelt und gleichzeitig für den eigenen Geldbeutel tun - das ist möglich mit unseren Energiespartipps. Manchmal sind es nur ganz kleine Verhaltensänderungen, die einen großen Unterschied ausmachen.

SIE SIND UNTERNEHMER UND HABEN INTERESSE AN ELEKTROMOBILITÄT?
Dann sichern Sie sich 900 Euro Zuschuss pro Ladestation. Ab dem 22. November 2021 kann eine Förderung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. Gefördert werden der Kauf und die Installation von Ladestationen an Stellplätzen, die nicht öffentlich zugänglich sind.

DIE SOFORTHILFE VON TWL LÖST NOTFÄLLE
Unterstützung rund um die Uhr: Hausschlüssel weg und ausgesperrt – das ist ein klassischer Fall für die TWL Soforthilfe. Sie unterstützt Bestandskunden des Ludwigshafener Energieversorgers bei Notfällen rund um Haus und Wohnung.

STAATLICHE FÖRDERPROGRAMME FÜR ENERGETISCHE MAßNAHMEN
Energie sparen mit effizienten Gebäuden. Verbessern Sie das energetische Niveau der Gebäude mit einer Förderung durch Ihre Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäude. Hierbei werden unterschiedliche Maßnahmen gefördert, die sich lohnen.