Unsere Erdgasprodukte

Als lokaler Energieversorger in Ludwigshafen sind wir uns unserer besonderen Verantwortung vor Ort und in der Region bewusst. Gemeinsam mit den Ludwigshafener Bürgern möchten wir einen weiteren Beitrag zum Umweltschutz leisten. Daher versorgen wir Sie schon seit mehreren Jahren mit Erdgas in klimaneutraler Qualität. 

Was ist klimaneutral gestelltes Erdgas? Beim Verbrennen von Erdgas entsteht klimaschädliches CO2. Diese entstandenen CO2-Emissionen und der daraus resultierende Klimawandel kennen keine Landesgrenzen und wirken sich immer stärker auf Mensch und Umwelt aus. Aus diesem Grund wird es immer wichtiger, dem ebenfalls weltweit wirkenden Klimaschutz den Vorrang zu geben. Bei klimaneutral gestelltem Erdgas wird diese entstandene Menge CO2 durch Klimaschutzprojekte, die CO2 einsparen, kompensiert.

Wer die Umwelt noch mehr entlasten und keine Schreiben mehr per Post erhalten möchte, stellt seine Verträge am besten auf den TWL Online-Service Digital im Portal um. Für den Online-Service können Sie sich hier anmelden.

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Der Einfache

mit LUst auf Sparen

  • Fairer Preis
  • Hohe Planungssicherheit

Günstig und klimaneutral gestellt

Mit unserem Erdgasprodukt der Einfache schonen Sie die Umwelt und Ihren Geldbeutel, denn wie all unsere Erdgasprodukte ist auch der Einfache CO2-kompensiert.

Sichern Sie sich mit dem Einfachen Ihren Preisvorteil.

 

Der Flexible (Grundversorgung)

mit LUst auf Unabhängigkeit

  • Klimaschonend
  • Ohne feste Laufzeit
  • Zwei Wochen Kündigungsfrist

Flexibilität zahlt sich aus

Mit unserem Erdgasprodukt der Flexible sind Sie sofort dabei – und wenn Sie möchten, auch schnell wieder raus. Es gibt keine feste Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen. Der Flexible ist zudem CO2-kompensiert.

Mit dem Flexiblen sichern Sie sich in der Grundversorgung Ihre Unabhängigkeit.

 

Der Flexible (Ersatzversorgung)

mit LUst auf Unabhängigkeit

  • Keine feste Vertragslaufzeit
  • CO2-neutral gestelltes Produkt
  • Keine Kündigungsfrist

Flexibilität zahlt sich aus

Mit unserem Erdgasprodukt der Flexible sind Sie sofort dabei – und wenn Sie möchten, auch schnell wieder raus. Es gibt keine feste Vertragslaufzeit und Sie können jederzeit kündigen. Der Flexible ist zudem CO2-kompensiert.

 

Weitere Informationen

Wartungsdienst und -entgelte

Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber TWL Netze erhältlich: www.twl-netze.de oder 0621-505 1410. TWL bietet die Lieferung von Erdgas aus dem Niederdrucknetz an.

Datenschutz und personenbezogene Daten

Alle Fragen zum Thema Datenschutz finden Sie auf unserer Seite www.twl.de/rechtliches/datenschutz. Für weitere und ausführliche Informationen können Sie gerne das Dokument zur Verarbeitung personenbezogener Daten herunterladen. Ihre Fragen nehmen wir gerne an.

Haftungs- und Entschädigungsregelung

Ansprüche wegen Schäden durch Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Erdgasversorgung sind, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt, gegenüber dem Netzbetreiber geltend zu machen. Kontakt: TWL Netze GmbH, Industriestraße 3, Ludwigshafen am Rhein

In allen übrigen Haftungsfällen ist die Haftung von TWL sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).

Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den TWL bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen.

Häufig gestellte Fragen

Welches Gas liefert TWL?

Die TWL AG versorgt Sie mit Erdgas H mit dem Hauptbestandteil Methan (CH4). Dieses Gas gehört nach dem DVGW, Arbeitsblatt G 260/1, zur Gasfamilie 2.

Kann jeder einen Erdgas-Hausanschluss bekommen?

In einem bereits erschlossenen Gebiet kann in der Regel innerhalb kurzer Zeit ein Hausanschluss gelegt werden. Sollte noch keine Versorgungsleitung vorhanden sein, kann bei ausreichendem Anwohnerinteresse das Netzgebiet erweitert werden.

Was tun, wenn es nach Gas riecht?

Erdgas an sich riecht nicht. Zu Ihrer Sicherheit wird es jedoch mit einem Geruch versehen, der an faule Eier erinnert. Sollten Sie einmal diesen Geruch wahrnehmen, beachten Sie bitte folgende Verhaltensregeln:
•    öffnen Sie sofort Fenster und Türen
•    vermeiden Sie auf jeden Fall offenes Feuer oder Funken
•    rauchen Sie nicht und benutzen Sie keine Feuerzeuge, elektrischen Schalter oder Netzstecker
•    klingeln oder telefonieren Sie nicht
•    schließen Sie den Gas-Haupthahn
•    warnen Sie Ihre Mitbewohner - nicht durch Klingeln (Funkengefahr), sondern durch lautes Klopfen
•    verlassen Sie so schnell wie möglich das Haus
Schon ein kleinster Funke kann eine Explosion auslösen. Rufen Sie deshalb von einem Telefon außerhalb Ihres Hauses den TWL Entstördienst an: Sie können unseren Bereitschaftsdienst rund um die Uhr jeden Tag in der Woche erreichen.
Wie finde ich einen zugelassenen Installateur oder Schornsteinfeger? Bitte klicken Sie hier für das Installateurverzeichnis für Erdgas und Wasser (PDF) oder das Installateurverzeichnis für Elektroindstallation (PDF).

Wie wird mein Erdgasverbrauch gemessen?

Der Verbrauchswert in m³ ist der vom Gaszähler volumetrisch gemessene Gasverbrauch für die jeweilige Abrechnungsperiode.

Wie wird mein Verbrauch von m³ in kWh umgerechnet?

Der Verbrauchswert in Kilowattstunden (kWh) ergibt sich durch die Multiplikation des gemessenen Verbrauchswertes in Kubikmeter (m³) mit der Zustandszahl und dem Brennwert.

Was bedeutet Thermische Gasabrechnung?

Erdgas wird volumetrisch, dass heißt in Kubikmetern (m³), gemessen. Das Betriebsvolumen ist abhängig von Druck und Temperatur. Die in m³ gemessene Menge Erdgas wird in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet, damit es ohne den Einfluss von Druck und Temperatur abgerechnet werden kann. Dazu wird nach eichrechtlich anerkannten Regeln der Verbrauch in m³ mit der Zustandszahl z (z-Zahl) und dem Brennwert multipliziert. Die z-Zahl ist ein Korrekturfaktor, mit dem der Einfluss von Druck und Temperatur aufgehoben wird. Der Brennwert zeigt an, wie viel Energie im Erdgas enthalten ist.

Was bedeutet Brennwert?

Der Brennwert des in Ihr Versorgungsnetz gelieferten Erdgases wird ständig gemessen, wobei der gewichtete Mittelwert im jeweiligen Abrechnungszeitraum in die thermische Verbrauchsabrechnung eingeht. Er zeigt an, wie viel Energie im Erdgas enthalten ist.

Was ist die Zustandszahl?

Temperatur und Druck am Verbrauchsort wirken sich auf den Energiegehalt des Erdgases aus und werden als sog. Zustandszahl in der thermischen Verbrauchsabrechnung berücksichtigt.

Warum zahle ich Erdgassteuer?

Die Erdgassteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 auf Grund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Energiesteuer Erdgas wird vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt.

Wie haben sich die Gaspreise in den letzten 20 Jahren entwickelt?

Zwar ist das Energiepreisniveau derzeit relativ hoch. Aber die Ölpreisbindung ist keine Einbahnstraße nach oben: Verbraucher profitieren bei einem niedrigeren Ölpreisniveau von dann auch wieder niedrigeren Gaspreisen. Diesen Zusammenhang belegt die Tatsache, dass der Gaspreis zwischen 1985 und 2002 um 3 Prozent gesunken ist; während die Inflationsrate in diesem Zeitraum insgesamt rd. 38 % betrug. Ohne Erdgassteuer, die die Gaspreise im Jahr 2002 in Höhe von 0,3476 Cent/kWh belastete (heute beträgt die Erdgassteuer schon 0,55 Cent/kWh), wäre der Gaspreis zwischen 1985 und 2002 sogar um 16 % gesunken. Die Realisierung solcher Preissenkungen wäre ohne Ölpreisbindung gegenüber den wenigen Produzenten kaum durchsetzbar.

Was ist die Ölpreisbindung?

Die Ölpreisbindung koppelt den Preis für Erdgas zeitverzögert und geglättet an den Preis für Heizöl. Die Ölpreisbindung ist nicht gesetzlich verankert. Sie ist aber auch nicht die "Erfindung deutscher Importeure", sondern grundlegender Vertragsbestandteil der langfristigen Lieferverträge zwischen den ausländischen Produzenten und deutschen Importeuren. Derzeit ist nicht zu erkennen, dass sich die Produzenten von der Ölpreisbindung lösen wollen oder dass sich der Wettbewerb zwischen diesen Produzenten - evtl. mit der Folge des Verzichts auf die Ölpreisbindung - verschärft. Eine Abkehr von der Ölbindung wäre für Deutschland nur dann durchsetzbar, wenn Gas langfristig in ausreichender Menge von einer Vielzahl von Produzenten zu Preisen beschafft werden könnte, die unter dem Ölpreisniveau liegen. Dies ist aber nicht absehbar. Einseitig kann sich Deutschland aber nicht von den auf dem europäischen Energiemarkt üblichen Konditionen abkoppeln. Dies wäre auch nicht sinnvoll, denn die Ölpreisbindung wirkt in beide Richtungen. Sie verhindert, dass Produzenten bei sinkenden Ölpreisen ihre Marktmacht ausspielen und die Gaspreise hoch halten können. Die vertragliche Ölpreisbindung gewährleistet, dass die Gaspreise bei sinkenden Ölpreisen ebenfalls sinken.

In Verträgen, die über Jahrzehnte abgeschlossen werden, können keine konkreten Preise festgeschrieben werden, da sie sich flexibel an der jeweiligen Wettbewerbssituation im Markt orientieren müssen. Daher nutzen die Langfristverträge Preisformeln, die sich an den wichtigsten Konkurrenzenergien im Markt orientieren. In den meisten EU-Mitgliedstaaten ist Heizöl die maßgebliche "energetische Leitwährung". Die Marktpreisbildung von Heizöl als Basis für die Preisbildung bei Erdgas zieht sich also nicht nur in Deutschland durch alle Handelsstufen vom Produzenten bis zum Endverbraucher. Die langfristigen Lieferverträge zwischen Produzenten und Importeuren auf Basis der Ölpreisbindung garantieren auf diese Weise, dass Erdgas dauerhaft wettbewerbsfähig gegenüber der Hauptkonkurrenzenergie Heizöl angeboten werden kann.

Warum ist die Ölpreisbindung sinnvoll?

Die Ölpreisbindung ist marktgerecht, weil Erdgas und Heizöl im scharfen Wettbewerb zueinander stehen. Langfristige Lieferverträge bieten den deutschen Importeuren auf Dauer Sicherheit für die Bezüge. Andererseits sind durch die Ölpreisbindung die hohen Investitionen der Förderländer in die Erdgasförderung abgesichert. Sie ist zudem keine Einbahnstraße nach oben. So sind die Gaspreise zwischen 1985 und 2002 um rund 3 Prozent gesunken.

Die Ölpreisbindung garantiert dem Importland wettbewerbsfähig Preise. Im Gegenzug verlangt der Produzent, der sich zu langfristigen Lieferungen verpflichtet, dass der Preis dem sich aus der Konkurrenzsituation ergebenden Marktwert entspricht. Diese Balance hat sich voll bewährt und war Basis für den überragenden Markterfolg des Erdgases. Auch auf Märkten, wo es keine Ölpreisbindung gibt - in USA und Großbritannien etwa - folgen die Gaspreise den Ölpreisen, allerdings mit stärkeren Ausschlägen. Die Gaspreise auf den dortigen Spotmärkten sind aktuell kräftig angestiegen. Es gibt also einen Marktzusammenhang zwischen beiden Energien, ob sie das in Verträgen festschreiben oder nicht. Entscheidend für die Preisentwicklung beim Erdgas ist allerdings die Angebotspolitik der großen Produzenten Russland und Norwegen, die gleichzeitig Ölproduzenten sind. Warum sollen die das von Westeuropa zunehmend gefragte Erdgas billiger anbieten, wenn die Ölpreisbindung entfiele. Immerhin führt die Ölpreisbindung dazu, dass es beim Preis keine Einbahnstraße nach oben gibt. In der zweiten Hälfte der achtziger Jahre ist unser Verkaufspreis für Erdgas deutlich gesunken. Ohne Ölbindung wären solche Entwicklungen angesichts der wenigen Anbieter für Westeuropa und Deutschland kaum vorstellbar. Die Ölbindung wirkt also als Schutzschild gegen überzogene Preisforderungen der Produzenten.

Worin liegt bei der Ölpreisbindung der Verbraucherschutz?

Die Ölpreisbindung verhindert, dass die wenigen Ergasproduzenten bei sinkenden Ölpreisen ihre Marktmacht ausspielen und die Gaspreise hoch halten können. Also: sinken die Ölpreise, sinken mit Verzögerung auch die Gaspreise. Angesichts des steigenden Erdgasbedarfs bieten langfristige Verträge dem deutschen Verbraucher auf Dauer die höchste Versorgungssicherheit bei kalkulierbaren Preisen. Vor diesem Hintergrund ist es übrigens wenig erstaunlich, dass das System der Ölpreisbindung von Produzentenseite zumeist in Zeiten niedriger Ölpreise kritisiert wird, während die Kritik der Verbraucherseite meist in Zeiten hoher Ölpreise laut wird. Das aber macht deutlich: Die Ölpreisbindung ist kein einseitiges Vorzugsmodell der Produzentenseite.

Wie kommt es, dass Gasversorgungsunternehmen ihre Preise unterschiedlich erhöhen?

Preisanpassungen der Gasversorger erfolgen auf der Grundlage der jeweiligen individuellen vertraglichen Regelungen der Unternehmen. Hierbei spielt die Wettbewerbssituation vor Ort zur Hauptkonkurrenzenergie Heizöl eine entscheidende Rolle. Dabei ist klar, dass der unterschiedlichen örtlichen Heizölpreissituation auch bei den Gaspreisen Rechnung getragen werden muss. Gerade Preisdifferenzierungen sind ein wesentliches Kennzeichen von Wettbewerbsmärkten, wie in anderen Gütermärkten auch, die zum Teil viel höhere Preisunterschiede aufweisen. Einheitspreise sind Merkmale von sozialistischen Staatswirtschaften. Weiter muss berücksichtigt werden, dass Preisanpassungen bei unterschiedlichen Unternehmen zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgen. Eine Stichtagsbetrachtung ist deshalb für einen Preisvergleich beim Erdgas wenig aussagekräftig.

Welche fiskalischen Belastungen gibt es beim Erdgas?

Die Erdgaspreise in Deutschland sind durch Steuern und Abgaben stark belastet. Ihr Anteil am Haushaltsgaspreis beträgt 30 Prozent. Haushalts- und Gewerbekunden werden neben der Erdgassteuer/Ökosteuer in Höhe von 0,55 Cent/kWh durch die Konzessionsabgabe und die Förderabgabe mit insgesamt durchschnittlich 0,76 Cent/kWh fiskalisch belastet. Die Erdgassteuer wurde zum 1.1.2003 von 0,3476 Cent/kWh auf 0,55 Cent/kWh (+51%) erhöht. Das spülte dem Staat über eine Milliarde Euro Mehreinnahmen in die Kasse, die von den Verbrauchern zu tragen waren. So ist auch die Erdgassteuererhöhung zum 01. Januar 2003 im Wesentlichen ursächlich für die Erhöhung der Gaspreise gewesen.

 

Insgesamt betrug im Jahr 2003 die Steuerbelastung beim Erdgas 4,26 Milliarden Euro (2002: 3,13 Mrd. €). Davon entfielen auf die Erdgassteuer 3,21 Mrd. € (2002: 2,16 Mrd. €), auf die Förderabgabe 0,35 Mrd. € (2002: 0,32 Mrd. €) und auf Konzessionsabgaben 0,70 Mrd. € (2002: 0,65 Mrd. €).

Wie steht es um die Volatilität von Spotmarktpreisen?

Ein Vergleich der deutschen Erdgasimportpreise mit den britischen Spotmarktpreisen zeigt: Die deutschen Importpreise für Erdgas zeichnen in der Tendenz die gleiche Marktentwicklung nach wie die britischen Spotmarktpreise - durch die Ölpreisbindung schwanken sie aber deutlich geringer. Dies zahlt sich für den Verbraucher gerade im Winter aus. Denn dann sind die britischen Spotmarktpreise immer besonders hoch. Auch im Gegensatz zum Heizöl ist der Gasmarkt wesentlich berechenbarer: Weil die Erdgaspreise dem aktuellen Preis des Öls mit einer zeitlichen Verzögerung von etwas einem halben Jahr folgen, werden die absoluten Spitzen in der Fieberkurve des Ölpreises gekappt. Insgesamt profitiert der Verbraucher vom Preise dämpfenden Effekt der Ölpreisbindung.

Wie abhängig ist Deutschland von Erdgasimporten?

Erdgas ist ein Naturprodukt, das nur in wenigen Ländern vorkommt. Deutschland ist ein an Rohstoffen armes Land und deshalb zu über 80 Prozent auf Importe angewiesen. Für eine sichere Versorgung mit Erdgas ist eine ausgewogene und vor allem langfristig gesicherte Struktur der Erdgasbezugsquellen von hoher Bedeutung. 16 Prozent des deutschen Erdgasaufkommens kommen aus eigenen Förderquellen, während Russland im Jahr 2003 rund 35 Prozent, die Niederlande 19 Prozent, Norwegen 24 Prozent sowie Großbritannien, Dänemark und andere 6 Prozent lieferten. Aufgrund reduzierter Transportkosten sowie kostengünstigerer Erdgasverflüssigungsanlagen kann in Zukunft auch das verflüssigte Erdgas (LNG) das Erdgasangebot in Deutschland ergänzen.

Über 75 % des deutschen Erdgasaufkommens stammen von nur drei Produzenten. Es wäre naiv, zu glauben, dass bei der Abschaffung der Ölpreisbindung diese Produzenten in einem importabhängigen Land wie Deutschland für Gas selbstverständlich weniger berechnen als für Öl. Die Ölpreisbindung dient als Schutz für überzogene Preisforderungen der wenigen Produzenten.

Quelle: www.bgw.de 17.10.2005

Wie sicher ist die Versorgungslage in Deutschland?

Laut dem aktuellen Stand der Bundesnetzagentur ist die Energieversorgung in Deutschland gesichert. Sie wird von der Bundesregierung dafür beauftragt und misst täglich die Füllstände der Gasspeicher, um die Situation bewerten zu können. Die Versorgung in Deutschland ist stabil. Das teilen die Verantwortlichen seit dem Ausrufen der Alarmstufe des Notfallplan Gas im Juni 2022 mit.

Wird weiterhin Erdgas aus Russland fließen?

Die Energieversorgung in Deutschland durch russisches Gas betrug im Jahr 2021 rund 55 Prozent und hat sich zum Frühjahr 2022 erheblich verändert. Nach dem Ausruf der Alarmstufe durch das Bundeswirtschaftsministerium, wurde ein negativer Höhepunkt zum Ende Juni erreicht. Dies erfolgte, nachdem Russland die Gasflüsse über die Pipeline Nord Stream I zuvor deutlich reduziert hat.

Die Gaspreise sind seither deutlich gestiegen. Die Situation spitzte sich nach den Wartungsarbeiten im Juli zu, da es vorerst zu einem kompletten Stillstand und anschließend zu einer Lieferung mit deutlich niedrigeren Mengen kam. Laut der Bundesnetzagentur fließt seit September 2022 gar kein russisches Gas mehr durch die Pipeline Nordstream I. Aufgrund von mehreren Lecks an der Pipeline Nordstream I wurde die Situation deutlich angespannter. Ob und wie viel Gas zukünftig aus Russland fließen wird, lässt sich anhand dieser Entwicklungen momentan nicht eindeutig beantworten.

Welche Alternativen gibt es zu Gas aus Russland?

Die Bundesregierung legt momentan den Fokus auf die Versorgung mit Erdgas aus anderen Ländern. Der Ausbau der sogenannten LNG-Terminals in Norddeutschland wird aktuell beschleunigt, um die Lieferquellen zu diversifizieren. Damit die Bundesregierung das hohe Niveau der Versorgung sichern kann, speisen sie verflüssigtes Erdgas in das vorhandene Erdgasnetz ein.

Wann spricht man von einer Gasmangellage?

Eine Gasmangellage tritt ein, wenn das Angebot an Gas niedriger als die Nachfrage ist. Die Bundesregierung ruft die Notfallstufe im Notfallplan im Gas aus, falls die Gasversorgung nicht ausreichen sollte und/oder langfristige Lieferausfälle zu erwarten sind. Um die Gasversorgung für den kommenden Winter zu sichern, muss bis zum 1. November ein Speicherfüllstand von 95 % erreicht werden. Dieses Ziel wurde bereits Ende September erreicht (Quelle: Bundesnetzagentur, Stand 19.10.2023).

Wir empfehlen allen Bürgerinnen und Bürger den sorgsamen Umgang mit Energie. Hier gibt es die wichtigsten Energiespartipps von TWL.

Was bedeutet die Alarmstufe im Notfallplan Gas?

Laut EU-Verordnung gibt es drei sogenannte „Eskalationsstufen“ im Notfallplan Gas der Bundesrepublik Deutschland. Seit Ende Juni 2022 befinden wir uns in der sogenannten Alarmstufe (zweite Stufe). Hierbei kümmern sich die Akteure auf dem Energiemarkt um eine Entspannung der Lage.

Sollten jene Maßnahmen nicht genügen oder eine fortwährende Verschlechterung der Versorgungssituation eintreten, kann die Bundesregierung die Notfallstufe ausrufen. Dann greift der Staat ins Geschehen ein. Die Bundesnetzagentur übernimmt dabei die Rolle des sogenannten Bundeslastverteilers. Gemeinsam mit den Netzbetreibern kümmert sich die Bundesnetzagentur um die Verteilung von Gas.

Bestimmte Verbrauchergruppen sind dabei gesetzlich besonders abgesichert. D. h. diese sind möglichst bis zuletzt mit Gas zu versorgen. Geschützte Verbraucher sind zum Beispiel soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser, Haushalte und Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen.

Welche Folgen hätte eine Gasmangellage für die Verbraucher?

Die privaten Haushalte gehören zu den geschützten Kunden, welche bei einer unmittelbar drohenden Gasmangellage und beim Ausrufen der Notfallstufe im Notfallplan Gas möglichst bis zuletzt mit Gas versorgt werden. Geschützte Kunden und damit private Endverbraucher genießen dennoch keinen absoluten Schutz. Nach eigenen Angaben kann die Bundesnetzagentur nicht ausschließen, dass auch gegenüber geschützten Kunden Anweisungen ergehen in einer Gasmangellage, den Gasbezug zu reduzieren.

Das bedeutet jedoch nicht, dass sie ihren Gasbezug auf Anweisung der Bundesnetzagentur vollständig einstellen müssten. Jedoch sollen geschützte Verbraucher auf den „Komfort"-Anteil ihres Gasbezuges verzichten, nicht aber auf den lebenswichtigen Bedarfs an Gas.

Ein Beispiel für nicht lebenswichtigen Bedarf geschützter Kunden ist der Gasbezug, um private Pools oder eine Sauna zu beheizen.

Daher bitten wir um Solidarität, denn jede Kilowattstunde Gas, die eingespart werden kann, ist hilfreich.

Könnte es durch einen möglichen Gasmangel zu einem Stromausfall kommen?

Manche vermuten ein erhöhtes Risiko für einen großflächigen Stromausfall, wenn immer mehr Bürgerinnen und Bürger aufgrund des drohenden Gasmangels auf elektronische Heizungen umsteigen.

Wenn mehr aus dem Stromnetz entnommen wird, als eingespeist wurde gerät das Stromnetz aus dem Gleichgewicht und ein Versorgungszusammenbruch entsteht. Sollte es zu einem Ungleichgewicht kommen greifen zunächst Sicherheitsmechanismen, welche das Netz stabilisieren. Das Stromnetz kann zusammenbrechen (Stromausfall), wenn es zu unerwarteten, starken Schwankungen und  punktuell und zu hohem Stromverbrauch kommt.

Dennoch schätzt die Bundesregierung das Risiko eines sogenannten Blackouts für gering ein. Kurze punktuelle Stromausfälle können jedoch regional begrenzt immer wieder auftreten und halten in der Regel nur wenige Minuten oder Stunden an.

Die Bundesregierung trifft nach eigenen Angaben viele Vorsorgemaßnahmen in der Strom- und Gasversorgung, damit das Risiko für einen Blackout minimiert wird. Dazu zählt unter anderem etwa der weitere Einsatz von Kohlekraftwerken zur Stromerzeugung.

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