Finden Sie die optimale Vermarktungsform für Ihre Anlage!

Ihre Stromerzeugungsanlage ist größer als 100 kWp oder bekommt keine EEG-Förderung? Sie müssen den Strom selbst vermarkten und suchen hierfür einen Partner?

Dann hat TWL die richtige Lösung für Sie. Kalkulieren Sie hier Ihre möglichen Erlöse und lassen Sie sich ein individuelles Angebot unterbreiten.

 

Individuelles Angebot

Was ist Direktvermarktung und wen betrifft es?

Bei der Direktvermarktung handelt es sich um die Vermarktung von Strom an der Strombörse. Die Direktvermarktung ist immer dann verpflichtend, wenn keine alternative Regelung zur Einspeisung über das EEG gültig ist. Dies ist dann der Fall, wenn:

 

  1. Die Anlage nach dem 01.01.2016 errichtet wurde und die Leistung die Grenze von 100 kWp übersteigt oder
  2. Die Anlage aus der EEG-Vergütung fällt und mehr als 100 kWp Leistung hat. Weitere Informationen zu Post-EEG finden Sie hier.

 

Doch auch für Anlagen, die eine Einspeisevergütung über das EEG erfahren, kann eine Direktvermarktung von wirtschaftlichem Vorteil sein. Um herauszufinden, ob sich die Direktvermarktung für Ihre Anlage lohnt, können Sie sich über den untenstehenden Angebotsrechner ein unverbindliches Angebot errechnen.

Welche Voraussetzungen muss meine Anlage erfüllen?

Grundsätzlich lässt sich jede Stromerzeugungsanlage in der Direktvermarktung betreiben. Dazu muss die Anlage allerdings mit einer Fernsteuerung ausgestattet werden. Dies ermöglicht dem Direktvermarkter, die Ist-Einspeisewerte abzurufen sowie die Anlage zu steuern. Diese Voraussetzung ist im EEG gesetzlich festgehalten.

Gerne bieten wir Ihnen an, die Fernsteuerbarkeit Ihrer Anlage herzustellen.

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