Unsere Stromprodukte

Als lokaler Energieversorger in Ludwigshafen sind wir uns unserer besonderen Verantwortung vor Ort und in der Region bewusst. Gemeinsam mit den Ludwigshafener Bürgern möchten wir den Ausbau erneuerbarer Energien unterstützen. Daher versorgen wir Sie schon seit mehreren Jahren mit Strom, der ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen wird. Um die Qualität unserer Ökostromprodukte zu gewährleisten, werden sie jährlich vom TÜV Nord zertifiziert. Wer die Umwelt noch mehr entlasten und keine Schreiben mehr per Post erhalten möchte, stellt seine Verträge am besten auf das TWL-Kundenportal um. 

Energie, die perfekt zu Ihren Ansprüchen passt:

Der Lokale

mit LUst auf Heimat

  • Regional und direkt aus dem Fernheizkraftwerk in der Industriestraße
  • Aus der Region für die Region
  • Mit Regionalbonus in Höhe von 0,25 Cent pro kWh
  • Limitiert

Direkt aus Ludwigshafen für Ludwigshafen

Mit unserem Stromprodukt „der Lokale“ beziehen Sie Strom aus dem Ludwigshafener Fernheizkraftwerk in der Industriestraße. Dort werden unter anderem Abfälle energetisch verwertet und zur Strom- und Wärmeerzeugung genutzt. Das Besondere: TWL investiert mit jeder verbrauchten Kilowattstunde 0,25 Cent in ein regionales Projekt im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien – wir nennen es „Regionalbonus“. Mit dem Regionalbonus unterstützen Sie also den Ausbau erneuerbarer Energien in der Region, unabhängig von der Stromerzeugung Ihres Produkts. Das Produkt wird exklusiv Kundinnen und Kunden in der Region angeboten.

Jetzt wechseln – das Angebot ist limitiert!

Der Lokale unterstützt Ihre Heimat – schnell sein lohnt sich! Angebot gilt, solange der Vorrat reicht.

Der Flexible (Grundversorgung)

mit LUst auf Unabhängigkeit

  • Ökostrom mit Herkunftsnachweisen aus europäischer Wasserkraft - 100 % Strom aus erneuerbaren Energien
  • Ohne feste Laufzeit
  • Zwei Wochen Kündigungsfrist

Schnell rein, schnell raus

Ihre garantierte Grundversorgung: Ohne feste Laufzeit und mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen sichert er Ihnen Ihre Unabhängigkeit. Der Strom wird in Wasserkraftwerken erzeugt und kommt aus Europa.

Der Flexible (Ersatzversorgung)

mit LUst auf Unabhängigkeit

  • Keine feste Vertragslaufzeit
  • Ökostrom mit Herkunftsnachweisen aus europäischer Wasserkraft - 100 % Strom aus erneuerbaren Energien
  • Keine Kündigungsfrist

Zuverlässige Stromversorgung

Ihre garantierte Ersatzversorgung: Keine feste Laufzeit und ohne Kündigungsfrist - damit Sie unabhängig sind. Der Strom wird in Wasserkraftwerken erzeugt und kommt aus Europa.

Der Dynamische

mit LUst auf Spielraum

  • Mehr Flexibliät
  • Mehr Autarkie
  • Mehr Sparen

Weitere Informationen

Sie haben Ihre Rechnung erhalten und haben Fragen dazu? Mit unserem Rechnungserklärer erhalten Sie ausführliche Informationen zu Ihrer Rechnung.

Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber TWL Netze erhältlich: www.twl-netze.de oder 0621-505 1410. TWL bietet die Lieferung von elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz an.

Alle Fragen zum Thema Datenschutz finden Sie auf unserer Seite www.twl.de/datenschutz. Für weitere und ausführliche Informationen können Sie gerne das Dokument zur Verarbeitung personenbezogener Daten herunterladen. Ihre Fragen nehmen wir gerne an.

Ansprüche wegen Schäden durch Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung sind, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt, gegenüber dem Netzbetreiber geltend zu machen. Kontakt: TWL Netze GmbH, Industriestraße 3, Ludwigshafen am Rhein

In allen übrigen Haftungsfällen ist die Haftung von TWL sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).

Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den TWL bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen.

Ab Juni 2025 gelten neue gesetzliche Änderungen für mehr Flexibilität beim Wechsel des Stromlieferanten. Was das für Sie bedeutet, finden Sie hier.

Häufig gestellte Fragen

Ihr Stromverbrauch kann durch eine geänderte Nutzung oder zusätzliche Verbraucher - wie etwa den Erwerb einer Gefriertruhe - entstehen. Wenn Sie z. B. Ihre Warmwasserversorgung von Erdgas auf Strom umgestellt haben, macht sich dies im Stromverbrauch deutlich bemerkbar.

Wenn Sie Ihre Geräte im Stand-by-Betrieb laufen lassen, verbrauchen Sie permanent Strom, ohne dass Sie einen Nutzen haben. Ein Haushalt mit Fernsehgerät und Videorekorder, DVD-Spieler, HiFi-Anlage, und Waschmaschine mit Uhr zahlt jährlich knapp 80 Euro nur für den Strom, der im Standby-Betrieb verbraucht wird.

Informieren Sie sich über diese stillen Verbraucher und nutzen Sie die Energieberatung der TWL AG.

Die nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgeschriebene Stromkennzeichnung informiert über die Herkunft des bezogenen Stroms und dessen Umweltauswirkungen.

Weitere Informationen zur Kennzeichnung der Stromlieferung finden Sie hier.

Die Stromsteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 auf Grund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Stromsteuer wird vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt.

Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom in Anlagen erneuerbarer Energieträger gefördert, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet werden. Diese Kosten werden gemäß EEG auf alle Verbraucher umgelegt.

Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Dadurch wird ein höherer Nutzungsgrad erreicht, wodurch Brennstoff eingespart und Kohlendioxid-Emissionen gemindert werden können. Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag. Diese Kosten werden gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) auf die Verbraucher umgelegt.

Es handelt sich hierbei um eine staatliche Abgabe, die von TWL komplett an den Netzbetreiber KNS weitergegeben werden muss. Die sogenannte Sonderkundenumlage nach § 19, Abs. 2 der StromNEV, von der Bundesnetzagentur am 15.12.2011 veröffentlicht, befreit energieintensive Industrieunternehmen von Netzentgelten und legt diese auf restliche Unternehmen und die privaten Haushalte um.

Hintergrund der "Verordnung zu abschaltbaren Lasten" ist die Nutzung von abschaltbaren Lasten in der Industrie zur Stabilisierung der Übertragungsnetze und somit zur Förderung der Versorgungssicherheit. "Abschaltbaren Lasten" sind stromintensive Industrieprozesse, die kurzfristig deaktiviert oder herabgesenkt werden können.

Die Offshore-Haftungsumlage soll den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben und das Risiko des finanziellen Verlusts (z. B. wenn fertiggestellte Windkraftanlagen nicht rechtzeitig an das Stromnetz angeschlossen werden können) für Windpark-Betreiber senken. Die Schadensersatzleistungen an die Windpark-Betreiber für entgangene EEG-Einspeisevergütungen sind vom Netzbetreiber zu erbringen. Dieser nimmt diese Kosten wiederum in die Kalkulation des Strompreises mit auf und legt sie auf die Endverbraucher um.

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