Sonnenenergie direkt von ihrem Dach: Gemeinsam in eine nachhaltige Zukunft

Auf dem Dach Ihres Mehrfamilienhauses haben wir eine moderne Photovoltaikanlage installiert. Als ihr lokaler Energieversorger bieten wir Ihnen damit sauberen und günstigen Strom – direkt vor Ort erzeugt. Mit unserem PV-Stromliefervertrag können Sie ganz einfach davon profitieren. Machen Sie mit und werden Sie Teil der Energiewende im eigenen Zuhause!

Sie möchten bei der Eigenstromversorgung mitmachen?
So einfach geht’s:

  1. Vertrag abschließen: Schließen Sie einen Gebäudestromnutzungsvertrag mit TWL ab. Schreiben Sie dazu einfach eine kurze Mail an immo@twl.de. Wir senden Ihnen den Vertrag dann zu.
  2. Reststromtarif dazu buchen (optional): Der Reststromtarif stellt sicher, dass sie rund um die Uhr mit Strom versorgt sind – auch dann, wenn die Sonne gerade nicht scheint. Den Reststromtarif von TWL können Sie bequem online abschließen.
  3. Strom genießen: Wir prüfen Ihre Angaben im Vertrag auf Vollständigkeit und senden Ihnen anschließend eine Vertragsbestätigung zu. Ab dann beziehen Sie anteilig Solarstrom direkt von ihrem Dach.

Wichtig: Neben dem PV-Stromvertrag ist es daher wichtig, auch einen regulären Stromvertrag bei einem Anbieter Ihrer Wahl abzuschließen. So sind Sie rund um die Uhr sicher mit Strom versorgt – auch dann, wenn die Sonne gerade nicht scheint. Erzeugt die PV-Anlage mehr Strom, als in Ihrem Wohngebäude gerade benötigt wird, wird dieser überschüssige Strom ins öffentliche Stromnetz eingespeist.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Kosten sparen

Durch den Bezug von günstigem PV-Strom sparen Sie Kosten gegenüber herkömmlichen Stromtarifen.


Klimaschonend

Strom aus erneuerbaren Energie ist im Vergleich zu fossilen Energieträgern schonender für die Umwelt. Mit der Nutzung dieses Stroms leisten Sie also einen direkten Beitrag zur Energiewende.


Energiekostenstabilität

Steigern Sie Ihre Autarkie und machen sich von den Strompreisentwicklungen der Börse unabhängig. Die Kosten für Ihren PV-Strom unterliegen nur sehr wenigen Schwankungen.


Gemeinschaft

Gemeinsam leisten Sie einen erheblichen Beitrag – Profitieren Sie von einem stärkeren Zusammenhalt in Ihrer Nachbarschaft.


Komfort

Effiziente und moderne Systeme sorgen für eine zuverlässige und komfortable Stromversorgung. Sollte es doch einmal zu technischen Problemen kommen, sind wir sofort vor Ort für Sie da.


Unsere Projekte

Häufig gestellte Fragen

Wie funktioniert die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung?

TWL betreibt eine PV-Anlage auf dem Dach Ihres Wohngebäudes. Um den PV-Strom nutzen zu können, müssen Sie einen Gebäudestromnutzungsvertrag mit TWL abschließen. Sofern noch nicht geschehen, werden die bisherigen Zähler durch intelligente Messsysteme ersetzt.

Muss ich meinen bisherigen Stromliefervertrag kündigen?

Eine Kündigung des bisherigen Stromversorgungsvertrags ist nicht nötig. Dieser läuft weiter. Der Strombezug aus dem Netz reduziert sich aber um den bezogenen Solarstrom aus der der PV-Anlage.

Wie viel Strom aus der PV-Anlage erhalte ich?

Wie viel Strom Sie selbst nutzen können, hängt von dem Stromverbrauch Ihrer Nachbarn und von Ihrem eigenen Verbrauchsverhalten ab: wenn Sie zeitgleich Strom verbrauchen, wenn die PV-Anlage auch Strom erzeugt, also insbesondere tagsüber, können Sie Ihren Eigenverbrauch maximieren.

Aufteilung zwischen den Wohneinheiten:

Bei der Aufteilung wird die in jeder Viertelstunde erzeugte PV-Strommenge anteilig der gleichzeitigen Verbräuche im Gebäude zugeteilt. Verbraucht ein Haushalt in einer bestimmten Viertelstunde 60 Prozent des in diesem Zeitraum insgesamt im Gebäude verbrauchten Stroms, bekommt dieser Haushalt auch 60 Prozent des in dieser Viertelstunde erzeugten PV-Stroms zugeteilt.

Welche Stromrechnungen erhalte ich?

Sie erhalten wie bisher eine Rechnung über Ihren bezogenen Strom aus dem Stromnetz von Ihrem Stromlieferanten. Das kann TWL oder ein von Ihnen beauftragter anderer Stromlieferant sein. Diese Rechnung fällt aber künftig niedriger aus, weil sie ja nicht mehr so viel Strom aus dem Netz beziehen müssen. Zusätzlich erhalten Sie eine Rechnung von TWL über den bezogenen PV-Strom. Um Fehler frühzeitig aufzudecken, sollten beide Rechnungen direkt abgeglichen werden: Die Summe der beiden Strommengen muss der Differenz des Zählerstandes entsprechen.

Welche Kündigungsfristen gibt es?

Kündigungsfristen sowie Mindestlaufzeiten sind in dem Gebäudestromnutzungsvertrag festgelegt. Die anfängliche Mindestlaufzeit beträgt zwei Jahre und es gilt ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Auszug.

Was passiert, wenn ich kündige?

Bei Kündigung wird kein Solarstrom mehr vom Dach bezogen und der gesamte bezogene Strom kommt wieder von Ihrem Stromlieferanten aus dem Netz.

Müssen alle Mieter gleichzeitig mitmachen?

Nein, jeder Haushalt kann individuell über eine Teilnahme entscheiden.

Wie lange läuft so ein Projekt?

Eine PV-Anlage läuft etwa 20 bis 30 Jahre. So lange könnte auch die zugehörige Stromversorgung laufen. Das gesetzliche Modell kann aber auch geändert werden.

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Team Immobilienwirtschaft

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