Hier finden Sie die Preisinformationen zum Tarif:
Tarifdetails
Preise gültig ab 01.03.2023 bis 31.05.2023 | Verbrauchspreis | Grundpreis | ||
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| Netto | Brutto | Netto | Brutto |
bis 4.237 kWh | 13,75 Cent/kWh | 14,71 Cent/kWh | 99,50 €/Jahr | 106,47 €/Jahr |
ab 4.238 kWh | 11,86 Cent/kWh | 12,69 Cent/kWh | 179,50 €/Jahr | 192,07 €/Jahr |
Preise gültig ab 01.06.2023 bis 31.07.2023 | Verbrauchspreis | Grundpreis | ||
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| Netto | Brutto | Netto | Brutto |
bis 4.237 kWh | 12,93 Cent/kWh | 13,84 Cent/kWh | 99,50 €/Jahr | 106,47 €/Jahr |
ab 4.238 kWh | 11,04 Cent/kWh | 11,81 Cent/kWh | 179,50 €/Jahr | 192,07 €/Jahr |
Preise gültig ab 01.08.2023 | Verbrauchspreis | Grundpreis | ||
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| Netto | Brutto | Netto | Brutto |
bis 4.237 kWh | 13,40 Cent/kWh | 14,34 Cent/kWh | 99,50 €/Jahr | 106,47 €/Jahr |
ab 4.238 kWh | 11,51 Cent/kWh | 12,32 Cent/kWh | 179,50 €/Jahr | 192,07 €/Jahr |
Der Verbrauchspreis (netto) ist verbrauchsabhängig und enthält Kosten für Energie und Vertrieb (ab 01.08.2023: 8,21 Cent/kWh) sowie folgende Preisbestandteile:
Ab 01.01.2023 | Ab 01.07.2023 | |
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Erdgassteuer | 0,550 Cent/kWh | 0,550 Cent/kWh |
Konzessionsabgabe | 0,030 Cent/kWh | 0,030 Cent/kWh |
CO2-Preis | 0,5442 Cent/kWh | 0,5442 Cent/kWh |
Gasspeicherumlage | 0,059 Cent/kWh | 0,145 Cent/kWh |
Arbeitspreis-Netzentgelte bei 18.000 kWh/a | 2,030 Cent/kWh | 2,030 Cent/kWh |
CO2-Preis 2022 - 2025 nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz:
2022 | 2023 | 2024 | 2025 | |
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CO2-Preis | 0,546 Cent/kWh | 0,5442 Cent/kWh | 0,6349 Cent/kWh | 0,8163 Cent/kWh |
Der Grundpreis (netto) ist verbrauchsabhängig und enthält folgende Kosten des örtlichen Netzbetreibers (Stand: 01.01.2023/ www.twl-netze.de):
Ab 01.01.2023 | |
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Messung | 6,00 €/Jahr |
Messstellenbetrieb | 16,00 €/Jahr |
Grundpreis-Netzentgelte bei 10.000 kWh/a | 84,50 €/Jahr |
Bruttopreise: Nettopreise zzgl. Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Ab dem 01.01.2021 bis 30.09.2022 gilt der Umsatzsteuersatz von 19%. Ab dem 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 gilt der verminderte Umsatzsteuersatz von 7 % aus dem Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz.
Preisblatt "Allgemeine Erdgaspreise der Ersatzversorgung" (gültig ab 01.03.2023 bis 31.05.2023)
Preisblatt "Allgemeine Erdgaspreise der Ersatzversorgung" (gültig ab 01.06.2023 bis 31.07.2023)
Preisblatt "Allgemeine Erdgaspreise der Ersatzversorgung" (gültig ab 01.08.2023)
Allgemeine Informationen
Laufzeit und Kündigungsfrist
Die Ersatzversorgung erfolgt maximal drei Monaten lang. Während dieser Zeit können Sie jederzeit einen neuen Lieferanten Ihrer Wahl mit der Belieferung beauftragen, da es für die Beendigung der Ersatzversorgung keine Kündigungsfrist gibt. Sollten Sie nach Ende der drei Monate keinen neuen Lieferanten beauftragt haben, wechseln Sie als Haushaltskunde automatisch in die Grundversorgung des Grundversorgers.
Preisanpassung in der Ersatzversorgung
Der Grundversorger ist unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, die Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung jeweils zum ersten und zum 15. Tag eines Kalendermonats neu zu ermitteln und ohne Einhaltung einer Frist anzupassen. Die Änderung wird nach Veröffentlichung auf der Internetseite des Grundversorgers wirksam. Der Grundversorger ist verpflichtet, auf seiner Internetseite die Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung der mindestens letzten sechs Monate vorzuhalten.
Abrechnung & Zahlungsarten
Der Grundversorger kann als ersatzversorgendes Energieversorgungsunternehmen die Ermittlung und Berechnung des auf die Ersatzversorgung entfallenden Energieverbrauchs durch Schätzung aufgrund einer rechnerischen Abgrenzung vornehmen. Zur Zahlung können Sie zwischen Lastschriftverfahren, Dauerauftrag, Überweisung oder Bareinzahlung wählen.
Lieferantenwechsel
Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich.
Belieferung in der Ersatzversorgung
Wenn Ihr aktueller Energiebezug/-verbrauch nicht einer bestimmten Lieferung durch den Lieferanten oder einem konkreten Liefervertrag zugeordnet werden kann, springt der Grundversorger für diese Energielieferung ein. Dies wird als Ersatzversorgung bezeichnet. Es handelt sich also um eine gesetzlich angeordnete Notversorgung. Der Grundversorger in Ludwigshafen ist TWL.
Rechte als Letztverbraucher
Als Energieversorgungsunternehmen sind wir dazu verpflichtet, mögliche Beanstandungen unserer Kunden innerhalb von vier Wochen zu beantworten.
Zudem sind Sie als Verbraucher berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e. V. (Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon: 030/2757240–0, Telefax: 030/2757240–69, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de, Homepage: www.schlichtungsstelle-energie.de) zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen.
Zusätzlich können Sie sich allgemeine Informationen zu Ihren Verbraucherrechten bei dem Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 0228/141516 oder 01805/101000, Telefax: 030/22480-323, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de) einholen.
Bedingungen
Es gelten die Bedingungen der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) und die ergänzenden Bedingungen von TWL zur GasGVV in der jeweils gültigen Fassung.
Datenschutz und personenbezogene Daten
Alle Fragen zum Thema Datenschutz finden Sie auf unserer Seite www.twl.de/rechtliches/datenschutz. Für weitere und ausführliche Informationen können Sie gerne das Dokument zur Verarbeitung personenbezogener Daten herunterladen. Ihre Fragen nehmen wir gerne an.
Ihr persönlicher Ansprechpartner

- Kundenzentrum
- 0800-11 22 700
- kundenservice(at)twl(dot)de