Hier finden Sie die Preisinformationen zum Tarif:
Tarifdetails
Ab 01.01.2023 | Verbrauchspreis | Grundpreis | ||
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| Netto | Brutto | Netto | Brutto |
0 bis 4.216 kWh | 15,80 Cent/kWh | 16,91 Cent/kWh | 99,50 €/Jahr | 106,47 €/Jahr |
ab 4.217 kWh | 13,91 Cent/kWh | 14,88 Cent/kWh | 179,50 €/Jahr | 192,07 €/Jahr |
Der Verbrauchspreis (netto) enthält folgende Steuern, Abgaben, Netznutzungsentgelte und Umlagen:
Bis 31.12.2022 | Ab 01.01.2023 | |
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Erdgassteuer | 0,550 Cent/kWh | 0,550 Cent/kWh |
Konzessionsabgabe | 0,030 Cent/kWh | 0,030 Cent/kWh |
CO2-Preis | 0,546 Cent/kWh | 0,546 Cent/kWh |
Gasspeicherumlage | 0,059 Cent/kWh | 0,059 Cent/kWh |
Arbeitspreis-Netzentgelte bei 18.000 kWh/a | 1,350 Cent/kWh | 2,030 Cent/kWh |
CO2-Preis 2021 - 2025 nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz:
2022 | 2023 | 2024 | 2025 | |
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CO2-Preis | 0,546 Cent/kWh | 0,546 Cent/kWh | 0,637 Cent/kWh | 0,819 Cent/kWh |
Der Grundpreis (netto) enthält folgende Kosten des örtlichen Netzbetreibers (www.twl-netze.de):
ab 01.01.2023 | |
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Messung | 6,00 €/Jahr |
Messstellenbetrieb | 16,00 €/Jahr |
Grundpreis-Netzentgelte bei 18.000 kWh/a | 84,50 €/Jahr |
Bruttopreise: Nettopreise zzgl. Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. In den Bruttopreisen ist der vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 verminderte Umsatzsteuersatz von 7 %, aus dem Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz, berücksichtigt.
Preisblatt "Allgemeine Erdgaspreise der Grundversorgung" (gültig ab 01.01.2023)
Häufig gestellte Fragen zum Produkt
Wann kann ich den Flexiblen kündigen?
Das Hauptmerkmal an dem Flexiblen ist, dass Sie jederzeit kündigen können. Spätestens 14 Tage nach Ihrer Kündigung können Sie in einem anderen Produkt mit Erdgas versorgt werden.
Wie lange bin ich an den Flexiblen gebunden?
Der Vertrag läuft automatisch weiter. Wenn Sie also nichts unternehmen, bleiben Sie in dem Flexiblen.
Bin ich automatisch in dem Flexiblen gelandet?
Der Flexible ist unser Grund- und Ersatzversorgungsprodukt. Da Sie in Deutschland in jedem Fall mit Erdgas versorgt werden müssen, gibt es die Grundversorgung bei jedem Grundversorger. Damit sichern wir als Ihr Grundversorger in Ludwigshafen Ihre Erdgasversorgung.
Wie ist der Abrechnungszeitraum des Flexiblen?
Sofern nicht anders gewünscht, erhalten Sie beim Flexiblen eine Abrechnung über den Zeitraum von einem Jahr.
Weitere Informationen
Laufzeit und Kündigungsfrist
Grundversorgung (gem. §§36, 38 EnWG): Ihr Grundversorgungsvertrag der Flexible läuft auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von 2 Wochen in Textform gekündigt werden.
Ersatzversorgung (gem. §§36, 38 EnWG): Ihr Ersatzversorgungsvertrag der Flexible läuft 3 Monate und kann ohne Einhaltung einer Frist in Textform gekündigt werden.
Preisanpassung
TWL ist verpflichtet, den Grundpreis und den Arbeitspreis durch einseitige Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB anzupassen (Erhöhungen oder Senkungen). Preisanpassungen werden nur wirksam, wenn TWL dem Kunden die Änderungen spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde von TWL in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
Abrechnung & Zahlungsarten
Eine Abrechnung Ihrer Energiekosten findet, sofern nicht anders gewünscht, jährlich statt. Zur Zahlung können Sie zwischen Lastschriftverfahren, Dauerauftrag, Überweisung oder Bareinzahlung wählen.
Lieferantenwechsel
Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich.
Rechte als Letztverbraucher
Als Energieversorgungsunternehmen sind wir dazu verpflichtet, mögliche Beanstandungen unserer Kunden innerhalb von vier Wochen zu beantworten.
Zudem sind Sie als Verbraucher berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e. V. (Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon: 030/2757240–0, Telefax: 030/2757240–69, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de, Homepage: www.schlichtungsstelle-energie.de) zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen.
Zusätzlich können Sie sich allgemeine Informationen zu Ihren Verbraucherrechten bei dem Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 030/22480-500 oder 01805/101000, Telefax: 030/22480-323, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de) einholen.
Bedingungen
Es gelten die Bedingungen der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) und die ergänzenden Bedingungen von TWL zur GasGVV in der jeweils gültigen Fassung.
Datenschutz und personenbezogene Daten
Alle Fragen zum Thema Datenschutz finden Sie auf unserer Seite www.twl.de/rechtliches/datenschutz. Für weitere und ausführliche Informationen können Sie gerne das Dokument zur Verarbeitung personenbezogener Daten herunterladen. Ihre Fragen nehmen wir gerne an.
Ihr persönlicher Ansprechpartner

- Kundenzentrum
- 0800-11 22 700
- kundenservice(at)twl(dot)de