Auf digitale Rechnung für Geschäftskunden umstellen
Ab dem 1. Januar 2027 ist der Versand von elektronischen Rechnungen an Geschäftskunden per E-Mail verpflichtend. Die Rechnung wird weiterhin als PDF lesbar sein, enthält aber weitere Informationen im sogenannten „ZUGFeRD“-Format. Ziel ist die digitale Verarbeitung und Abführung der Umsatzsteuer.
Stellen Sie zeitnah um
Um der gesetzlichen Verpflichtung nachzugehen und Ihren Rechnungsversand umzustellen, benötigen wir zwingend Ihre E-Mailadresse, an welche die Rechnungen zukünftig geschickt werden sollen. Übermitteln Sie uns daher bitte die erforderlichen Angaben über folgendes Online-Formular:
Was bedeutet ZUGFeRD überhaupt?
ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) ist ein hybrides Rechnungsformat, das ein lesbares pdf-Dokument mit einem strukturierten Rechnungsformat vereint. Somit ist die Rechnung zukünftig sowohl von Menschen lesbar als auch durch ein Rechnungsverarbeitungssystem verarbeitbar.
Wer ist davon betroffen?
Von der E-Rechnungspflicht betroffen sind alle Geschäftskunden, unabhängig von ihrer Größe oder Branche.
Häufig gestellte Fragen
Der Gesetzgeber treibt die Einführung elektronischer Rechnungen im Geschäftsverkehr voran. Deshalb ist TWL verpflichtet, den Rechnungsversand für Geschäftskunden zum 01.01.2027 auf elektronische Rechnungen umzustellen.
ZUGFeRD steht für „Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland“.
Es handelt sich um ein elektronisches Rechnungsformat, das eine lesbare PDF-Rechnung mit eingebetteten strukturierten XML-Daten verbindet. Sie können die Rechnung weiterhin wie gewohnt als PDF lesen. Buchhaltungs- und ERP-Systeme können die enthaltenen Rechnungsdaten zusätzlich automatisiert verarbeiten.
Betroffen sind Kunden, die Leistungen von TWL für ihre unternehmerische oder gewerbliche Tätigkeit beziehen, insbesondere:
Unternehmen
Kleingewerbetreibende
Freiberufler
Kunden der Wohnungswirtschaft
Marktpartner
weitere gewerbliche Kunden
Nein. Privatkunden sind nicht betroffen.
Sie erhalten Ihre Rechnung künftig elektronisch per E-Mail statt per Post. Ein zusätzlicher Versand der Rechnung in Papierform erfolgt für Geschäftskunden nicht mehr. Die Rechnung bleibt weiterhin als PDF-Datei lesbar und kann wie gewohnt geöffnet, gespeichert und archiviert werden.
Nein. Die Rechnung kann weiterhin wie gewohnt als PDF gelesen, gespeichert und archiviert werden.
Die zusätzlichen XML-Daten sind insbesondere für Kunden gedacht, die eine automatische Verarbeitung in ihrer Buchhaltungs- oder ERP-Software nutzen.
Mit dem Schreiben informieren wir Sie über die Umstellung auf den elektronischen Rechnungsversand. Gleichzeitig prüfen wir, ob uns die richtige E-Mail-Adresse für Ihren zukünftigen Rechnungsempfang vorliegt.
Meine E-Mail-Adresse ist korrekt auf dem Schreiben angegeben
Sie müssen nichts weiter veranlassen.
Es liegt noch keine E-Mail-Adresse vor
Bitte teilen Sie uns Ihre E-Mail-Adresse über das im Schreiben verlinkte Online-Formular mit.
Meine E-Mail-Adresse hat sich geändert
Bitte teilen Sie uns Ihre aktuelle E-Mail-Adresse über das im Schreiben verlinkte Online-Formular mit.
Zum Online-Formular ZUGFeRD
Nutzen Sie einfach unser Online-Formular zur Hinterlegung oder Aktualisierung Ihrer E-Mail-Adresse.
Ab dem 01.01.2027 besteht die gesetzliche Verpflichtung, dass der Rechnungsversand für Geschäftskunden elektronisch erfolgen muss.
Bitte hinterlegen Sie die E-Mail-Adresse, über die Sie Ihre Rechnungen künftig empfangen möchten.
Bei Unternehmen empfiehlt sich eine zentrale E-Mail-Adresse für den Rechnungseingang, sofern vorhanden.
Liegt uns bereits eine E-Mail-Adresse vor, verwenden wir diese künftig für den elektronischen Rechnungsversand. Die bei uns hinterlegte Adresse finden Sie in Ihrem Anschreiben.
Ist die angegebene E-Mail-Adresse nicht mehr aktuell oder möchten Sie für den Rechnungsempfang eine andere Adresse hinterlegen, teilen Sie uns diese bitte über das Online-Formular mit.
Für den elektronischen Rechnungsversand benötigt TWL eine gültige E-Mail-Adresse. Bitte teilen Sie uns über das Online-Formular mit, an welche E-Mail-Adresse Ihre Rechnungen künftig versendet werden sollen.
Nein. Geschäftskunden erhalten die Rechnung künftig elektronisch.
Ja. Wenn Sie Ihre Rechnung erneut benötigen, kann TWL diese elektronisch erneut bereitstellen. Bitte wenden Sie sich hierfür an unseren Kundenservice oder an Ihre zuständige Geschäftskundenbetreuung.
Auch als gewerblicher Kunde können Sie das Kundenportal weiterhin nutzen. Ihre Rechnung wird künftig zusätzlich im ZUGFeRD-Format per E-Mail an Sie versendet.
Bei Fragen zur Umstellung oder zum Rechnungsversand hilft Ihnen unser Kundenservice gerne weiter. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Seite.
Als Geschäftskunde mit persönlicher Betreuung können Sie sich auch direkt an Ihre zuständige Geschäftskundenbetreuung wenden.
Fragen zur Verarbeitung der ZUGFeRD-Rechnung in Ihrer Buchhaltungs- oder ERP-Software beantwortet Ihnen Ihr Softwareanbieter oder Ihre Steuerberatung.
Ihr persönlicher Ansprechpartner
Bleiben Sie auf dem Laufenden bei TWL
Kurier: Unser Online-Kundenmagazin.
Kennen Sie bereits unser TWL-Online-Kundenmagazin?
Schauen Sie vorbei und entdecken Sie spannende Beiträge und Vieles mehr. Ein Blick lohnt sich. Wir freuen uns auf Sie.
TWL lässt Sie nicht frieren
Als die Gasheizung von Khoder Chaabou im Frühjahr 2026 ausfiel, half TWL zuverlässig und unkompliziert weiter. Bald steigt der Ludwigshafener auf Fernwärme des Energieversorgers um.
Kühlen, heizen, durchatmen
Heiße Nächte im Sommer, ungemütliche Morgenstunden im Herbst: Wer sein Zuhause jederzeit angenehm temperiert haben möchte, greift bislang oft zu zwei getrennten Lösungen. Die neuen Split-Klimageräte von TWL vereinen beides in einem System und halten ganzjährig die gewünschte Raumtemperatur. Die Beratung durch das TWL-Team und die Montage durch die Schmidt GmbH machen den Schritt zum eigenen Split-Klimagerät unkompliziert.