Unsere Fernwärme - fit für zukünftige Herausforderungen

Herzlich willkommen auf unserer Informationsseite zu Ihrem Briefanschreiben "Wichtige Anpassungen bei der Fernwärme".

Die komfortable und überwiegend nachhaltig erzeugte Fernwärme ist aufgrund ihrer Klimafreundlichkeit die Wärme der Zukunft. Deshalb haben wir uns vorgenommen, hier einige Änderungen vorzunehmen um hier auch den zukünftigen Herausforderungen weiterhin bestens gewachsen zu sein.

Hier erfahren Sie alles über:

Unsere Fernwärme-Anpassungen

Die neuen Preisregelungen

Weitere Fragen und Antworten

Wie geht die Umstellung weiter?

Sie werden in einem weiteren Anschreiben ein Fernwärmeliefer- und ggf. Warmwasservertrag von der TWL AG erhalten.

Wenn Sie direkt an unser Fernwärmenetz angeschlossen sind und beispielsweise nicht als Mieter in einer Wohnung versorgt werden, dann erhalten Sie in einem weiteren Anschreiben Ihren neuen Netzanschlussvertrag der TWL Netze GmbH.

Alle Änderungen auf einen Blick

Neue Verträge

Neue Tarife 

Neue Technische Anschlussbedingungen

Zu den technischen Anschlussbedingungen für Fernwärme

Preise für Fernwärme

Unser Fernwärmepreis setzt sich aus einem Grund- und einem Verbrauchspreis zusammen.

Kurz erklärt: Der verbrauchsunabhängige Grundpreis deckt die Fixkosten für uns als Wärmelieferant ab. Das sind zum Beispiel Kosten für Investitionen in Wärmeerzeugungsanlagen zur Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen sowie Kosten für den Aufbau und die Erhaltung des Leitungsnetzes und das Personal. 

Der Verbrauchspreis deckt die verbrauchsabhängigen Kosten.

Häufig gestellte Fragen

Die Umstellung auf neue Technologien in der Wärmeerzeugung und -verteilung bringen technische und rechtliche Herausforderungen mit sich, die Änderungen an unseren Vertragsbedingungen erforderlich machen. Damit auch für Sie die neuen Regelungen gelten können, bedarf es der Kündigung Ihres/er aktuellen/r Vertrags/Verträge und des Neuabschlusses der Verträge. Hierzu gehören unsere neuen Fernwärme-/Warmwasserlieferverträge und, falls Sie einen eigenen Anschluss haben, auch ein gesonderter Netzanschlussvertrag mit der TWL Netze GmbH.

Die Kündigung wird zum 31.07.2025 wirksam. Ihre bisherigen Versorgungsverträge werden dann von neuen Verträgen abgelöst, sofern Sie einen eigenen Anschluss haben, auch von einem neuen Netzanschlussvertrag. TWL versorgt Sie ohne Unterbrechung bis zum 31.07.2025 gemäß Ihrer bisherigen Vertrags- und Tarifkonditionen ab dem 01.08.2025 zu den neuen Konditionen.

Alle neuen Unterlagen zu Ihrer Versorgung erhalten Sie spätestens bis zum 31.03.2025.

Keine Sorge, wir versorgen Sie weiterhin lückenlos gemäß § 2 Abs. 2 AVBFernwärmeV zu den dann neuen gültigen Vertragsbedingungen. Garantiert!

Unser neuer Tarif für Kunden mit eigenem Fernwärmenetzanschluss heißt „Fernwärme LU“. Der Grundpreis für diesen Tarif berechnet sich nach der Anschlussleistung in Euro pro kW und Jahr. Der Verbrauchspreis wird wie bisher mengenbezogen in Euro pro MWh abgerechnet. Der gestiegene verbrauchsunabhängige Aufwand macht es erforderlich den Anteil dieser Kosten, die über den Grundpreis in Rechnung gestellt werden, am Gesamtpreis zu erhöhen. Im Gegenzug wird der Verbrauchspreis deutlich reduziert.

Unser neuer Tarif für die wohnungsweise Fernwärmeversorgung heißt „Wohnungs-Wärme“. Die derzeitige Grundpreisregelung wird durch eine einheitliche leistungsunabhängige Grundpreispauschale in Euro pro Jahr ersetzt. Gleichzeitig steigt hier der Verbrauchspreisanteil am Gesamtpreis. Der Verbrauchspreis wird in Euro pro MWh abgerechnet.

Jeder Kunde, der über einen eigenen Anschluss an das Fernwärmenetz verfügt z. B. Eigentümer eines Einfamilienhauses, welche über eine Messeinrichtung selbst Wärme beziehen oder Eigentümer eines Mietshauses, welche über eine Messeinrichtung für das Gebäude Wärme beziehen und die Heizkosten auf die Mieter umlegen.

Jeder Kunde, der in einem Gebäude wohnt, für das der Eigentümer die Wohnungsweise Belieferung vorgesehen hat und jede Wohneinheit über eine eigene Messeinrichtung verfügt.

Für Sie gelten die neuen Tarife ab dem 01.08.2025. Für die Anpassung gilt eine Kündigungsfrist von 9 Monaten, die wir bei Ihrer Kündigung auf jeden Fall einhalten. Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist am 31.07.2025 gilt für Sie selbstverständlich noch die alte Preisregelung.

Unsere neue Preisregelung führen wir mit Wirkung ab dem 01.10.2024 ein. Sie gilt für alle ab diesem Datum abgeschlossenen Fernwärmelieferverträge. Ab dem 01.08.2025 gilt die neue Preisregelung einheitlich für alle Fernwärmekunden.

Ihre Tarif-Bezeichnung sehen Sie auf Ihrer bisherigen Rechnung unter der Überschrift „Bezeichnung“ in der Rubrik „Betragsermittlung“.

Ja, während der Übergangszeit wird es wie gewohnt quartalsweise zu Preisanpassungen auf Grundlage der Preisregelung Ihres alten Tarifs kommen, also noch zum 01.01.25, 01.04.25 und 01.07.25.

Um die Stadt Ludwigshafen auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2045 zu begleiten, erhöht TWL den Anteil der Fernwärmeerzeugung aus regenerativer Energie und Abwärme und wird das Fernwärmenetz erheblich ausbauen. Um die dafür notwendigen Investitionen – sowohl in die Instandhaltung und Anpassung des Bestandsnetzes als auch in den zukünftigen Netzausbau und die Umstellung auf regenerative Energie – stemmen zu können, mussten wir unsere Preise neu kalkulieren.

Des Weiteren hat sich in den letzten Jahren die Kostenstruktur in der Fernwärmeversorgung erheblich verändert. Unsere Preisregelung konnte diese Entwicklung nicht mehr sachgerecht abbilden. Mit den bisherigen Fernwärmetarifen lag TWL mehr als 20 % unter dem bundesweiten Durchschnitt (s. Preistransparenzplattform Fernwärme), was nicht mehr kostendeckend ist. Auch ohne einen weiteren Ausbau der Fernwärme wäre eine Preisanpassung unvermeidbar gewesen.

Bei der neuen Fernwärmepreisregelung richten wir uns nach wie vor nach den gesetzlichen Vorgaben. Die gesamte Berechnung der Kostenbasis und das Vorgehen bei der Kalkulation der Preise wurde zu dem durch einen externen Sachverständigen überprüft und bestätigt.

Die Abrechnung der Anschlussleistung pro kW ermöglicht es uns, den Leistungswert jedes Kunden individuell in seinem Grundpreis zu berücksichtigen.

Eine Übergabestation ist eine technische Einrichtung, die das Fernwärmenetz des Versorgers mit Ihrem internen Heizsystem verbindet.

Mit den neuen Verträgen, die ab dem 01.08.2025 gültig sind, wird der Verantwortungsbereich von TWL einheitlich geregelt. Die Übergabestationen bilden dann bei allen Kunden die Vertragsgrenze. Das bedeutet, dass TWL die Instandhaltung der Fernwärmeübergabestationen übernimmt und die Kosten dafür trägt.

Jeder Kunde dessen Gebäude/Liegenschaft an das Fernwärmenetz angeschlossen ist (eigener Anschluss).

Die Anschlussleistung bezeichnet die maximale Leistung, welche die Übergabestation an das Gebäude liefern kann. Diese muss so bemessen sein, dass sie den spezifischen Wärmebedarf (die Heizlast) des Gebäudes decken kann. Wir empfehlen die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 von einem Fachbetrieb durchführen zu lassen.

Weitere Informationen finden Sie in den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) und auf der Homepage der TWL-Netze GmbH.

Ihre aktuelle Anschlussleistung finden Sie im Auftragsformular für Ihren Hausanschluss.

Ihre bisherige Anschlussleistung ändert sich auf Grund unserer neuen TAB. Hintergrund ist die Anpassung der Temperaturdifferenz zwischen Vor- und Rücklauf. Daher kommt es zu einer Reduzierung Ihrer Anschlussleistung. Die sich aus der Änderung ergebende Anschlussleistung teilen wir Ihnen mit Ihrem neuen Anschlussvertrag mit und nehmen diese zunächst als neue Vertragsgrundlage mit auf. Auch nach der Reduzierung der Anschlussleistung müssen Sie nicht auf den gewohnten Wärmekomfort verzichten und werden es genauso warm haben, wie bisher.

Sie haben außerdem die Möglichkeit, die von uns vorgegebene Anschlussleistung anpassen zu lassen. Sollten Sie dies wünschen, so wenden Sie sich bitte an die Kollegen der TWL Netze GmbH. Unter www.twl-netze.de/fernwaerme finden Sie alle Informationen zur Anpassung der Anschlussleistung.

Nein. Bitte wenden Sie sich als Mieter an Ihren Hauseigentümer, um die Anschlussleistung zu erfragen und diese gegebenenfalls überprüfen zu lassen. Eine optimale Anschlussleistung kommt letztlich Ihnen als Mieter zugute.

Nein, es kommen dadurch keine weiteren Kosten auf Sie zu.

Ihr persönlicher Ansprechpartner

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Thorsten Smolin
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Netzbetreiber (TWL Netze): Antrag, Bau, Änderungen und Netzausbau